Grubenbetreiber RAG muss Hausbesitzer 1140 Euro zahlen

Saarbrücken/Lebach · Mit einem Grundsatzurteil zur Haftung bei bergbaubedingten Erdbeben hat das Landgericht Saarbrücken neue Maßstäbe gesetzt. Danach bekommt der Hausbesitzer im konkreten Fall 1140 Euro Entschädigung. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar zeigt sich mit dem Urteil zufrieden. Jetzt prüft der Landesverband aus Nordrhein-Westfalen, ob auch dort Ansprüche geltend gemacht werden können.

Saarbrücken/Lebach. Das Landgericht Saarbrücken hat erstmals einem Bergbaubetroffenen eine Geldentschädigung zugesprochen, weil der Nutzwert seines Hauses durch Grubenbeben beeinträchtigt worden ist.

Die Richter betonten, dass es sich hierbei zwar nur um ein Urteil zu einem konkreten Haus in einer bestimmten Entfernung zu einer Messstelle für Erderschütterungen handele. Gleichzeitig habe die Zivilkammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Peter Freymann aber auch allgemeine Maßstäbe für diese neue Form des Schadensersatzes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch finden müssen, die nun ebenfalls für andere, vergleichbare Fälle gelten. Für welche Häuser die neuen Maßstäbe zu einer Ersatzpflicht führen und für welche nicht, das war aktuell nicht Thema der Richter.

Am Freitag ging es um das Haus des Klägers Hermann Löw in Lebach-Falscheid. Der hatte im Jahr 2005 eine neue Tür zum Zivilrecht geöffnet. Bis dahin waren Bergbaubetroffene immer und ausschließlich nach dem Bergrecht entschädigt worden - sprich: Schäden an Gebäuden wurden ausgeglichen, für die Minderung der Wohnqualität gab es nichts. Löw klagte trotzdem und stütze sich auf das allgemeine Zivilrecht, wonach ein Eigentümer Schadensersatz verlangen kann, wenn jemand anders sein Eigentum über Gebühr und in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.

Das Amtsgericht Lebach gab Löw 2007 Recht und sprach ihm 1100 Euro zu. Das Landgericht akzeptierte dieses Urteil zunächst nicht und verwies darauf, dass hier allein Bergrecht gelte. Diese Sichtweise kippte 2008 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er kam zum Ergebnis, dass ein Bergbaubetroffener wie Löw grundsätzlich auch Ansprüche nach allgemeinen Zivilrecht haben könnte. Daraufhin musste das Landgericht nun klären, ob im konkreten Fall ein solcher Anspruch besteht oder nicht. Dabei ging es maßgeblich um die Frage, was für jemanden an Belastungen (noch) zumutbar ist und was nicht mehr.

Zur Beantwortung erarbeitete das Gericht ein Raster aus mehreren Faktoren. Es berücksichtigt die Stärke der Erderschütterungen sowie deren Häufigkeit. Beispiel: Ist eine Erschütterung besonders heftig, ist sie bereits unzumutbar, wenn sie einmal im Monat vorkommt. Ist die Erschütterung etwas weniger heftig, dann ist sie unzumutbar, wenn sie mindestens zwei Mal im Monat auftritt. Und so weiter. Bis zu dem Punkt, wo die Erschütterung unter einem gewissen Wert liegt und als ortsüblich hinzunehmen ist. Urteil im konkreten Fall: In vier Monaten seien die Erschütterungen unzumutbar gewesen. Gestaffelt nach der Intensität und Häufigkeit der Vorfälle in den einzelnen Monaten bekommt der Kläger deshalb für jeden dieser Monate einen gewissen Betrag als Entschädigung - insgesamt 1140 Euro. wi

Bergbaubetroffene mit Urteil zufrieden


Saarbrücken/Lebach. Der mit Spannung erwartete Urteilsspruch der Kammer am Landgericht Saarbrücken könnte für die RAG Deutsche Steinkohle AG teuer werden. Rechtsanwalt Rolf Friedrich, der für seinen Mandanten Hermann Löw aus Lebach den Musterprozess führte, sprach nach der Urteilsverkündung von einer "vierstelligen Zahl der Anspruchsberechtigten im Saarland". Die Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden (IGAB) zeigte sich zufrieden. Und aus Nordrhein-Westfalen kam die Nachricht, dass man nun auch dort prüfen werde.

"Vom Grundsatz her bin ich zufrieden", sagte Löw. Wobei die Entschädigung von 1140 Euro bei Weitem nicht das decke, "was wir an Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch bergbaubedingte Erschütterungen erdulden mussten". Als "gar nicht so übel" wertete IGAB-Sprecher Peter Lehnert das Urteil, glaubt, dass nun Betroffene, die mindestens in den Abbauregionen um Lebach, Saarwellingen und Schwalbach wohnten - und das seien mehrere Tausend - Ansprüche geltend machen können. "Das Urteil ist grundsätzlich als Erfolg zu sehen, wobei es weitere Fragen aufwirft", meinte Lehnert. Zum Beispiel die Frage, ob das Urteil auch Auswirkungen auf den Bergbau in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat. Und davon ging Harald Knöchel, Leiter des RAG-Zentralbereichs Recht, am Freitag zunächst nicht aus.

Klaus Wagner, Sprecher des NRW-Landesverbandes meinte dazu auf Anfrage der SZ: "Wir stehen quasi in den Startlöchern." Allein in der Region um Dorsten am Bergwerksstandort Lippe habe man ab Mitte 2005 bis Ende 2008 mehr als 1700 bergbaubedingte Erschütterungen gezählt. "Und auch da gab es Schwinggeschwindigkeiten von 30 Millimetern pro Sekunde", sagte er. Sein Landesverband werde eine flächendeckende Kampagne starten, um Bergbaubetroffenen, die mögliche Ansprüche geltend machen können, zu unterstützen und rechtlich zu begleiten.

Ob das Bergbauunternehmen in Revision gehe - diese Option ließ das Landgericht zu - werde eingehend geprüft, erklärte Knöchel. hth

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