Wer zu oft falsch parkt, riskiert den Führerschein

Saarlouis · Nachdem er mehr als 160 Mal falsch geparkt hat, ist ein Autofahrer aus Saarbrücken den Führerschein los. Das Verwaltungsgericht schloss aus der Vielzahl der Parkverstöße: Der Mann sei ungeeignet zum Führen eines Autos.

Saarlouis. Wer zu oft und hartnäckig falsch parkt, der riskiert unter Umständen seinen Führerschein. Das folgt aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts in Saarlouis. Dort ging es um einen 53 Jahre alten Mann aus Saarbrücken, der seit Mai 2003 mehr als 160 Knöllchen wegen Falschparkens zu bezahlen hatte. Dazu kamen weitere Verkehrsverstöße. Die Landeshauptstadt forderte den Mann deshalb auf, ein Gutachten auf Basis einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzulegen, um seine Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu belegen. Als das Gutachten nicht kam, wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen.

Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht in Saarlouis. Jemandem, der sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen habe, könne die Fahrerlaubnis entzogen werden. Und zwar dann, wenn der Betreffende erhebliche und wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften angesammelt habe. Die Richter weiter: Die Messlatte dafür sei eigentlich in aller Regel das Strafpunktesystem für Verkehrssünder. Eher geringfügige Verstöße im ruhenden Verkehr blieben dort eigentlich außen vor. Sie könnten aber trotzdem ein so großes Gewicht erlangen, dass sie den Führerschein kosten. Und zwar dann, wenn jemand durch sein Verhalten im ruhenden Verkehr zeige, dass er die Rechtsordnung im Straßenverkehr nicht akzeptiere und hartnäckig missachte. Diese Feststellung erfordere eine Vielzahl von Verstößen über einen längeren Zeitraum. So wie im konkreten Fall.

Dazu die Richter: Der Saarbrücker habe zwischen 2003 und 2008 insgesamt 117 Parkverstöße begangen - vom Parken ohne Parkschein bis hin zum Parken im Halteverbot oder auf Behindertenplätzen. Im Schnitt seien es etwa drei Parkverstöße pro Monat gewesen. Dazu kämen sechs weitere, punkteträchtige Verstöße im fließenden Verkehr. Die Stadt meldete daraufhin 2008 ernstliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Mannes für den Straßenverkehr an und ordnete die Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens an. Der Betroffene wehrte sich dagegen mit der Begründung, er habe sein Parkverhalten zwischenzeitlich geändert. Anfang 2011 wies die Stadt den Widerspruch des Mannes zurück. Er hatte bis dahin 52 weitere Parkverstöße angesammelt.

Dies wurde dem 53-Jährigen, der nicht zum Prozess erschienen war, vor Gericht zum Verhängnis. Dazu der Vorsitzende Richter in der mündlichen Begründung des Urteils: Wenn die Stadt 2008 an der Eignung des Mannes gezweifelt und die Beibringung eines Gutachtens gefordert habe, sei dies damals richtig gewesen. Im Jahr 2011 seien diese Zweifel zur Gewissheit geworden. Wenn jemand in einem laufenden Widerspruchsverfahren wegen Parkverstößen weiterhin eine solche Vielzahl von Parkverstößen ansammele, dann stehe fest, dass er nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei. Von daher sei ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen (Az.: 10 K 487/11).

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