Saarland wählt mit Sperrklausel

Saarbrücken · Das Wahlrecht bleibt, wie es ist: Bei der Landtagswahl am Sonntag muss eine Partei mindestens fünf Prozent der gültigen Wählerstimmen bekommen, um ins Parlament einzuziehen. So der Verfassungsgerichtshof.

Saarbrücken. Die acht obersten Richterinnen und Richter des Saarlandes haben gestern die Klage der Partei "Initiative Direkte Demokratie" gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zum 15. Landtag am kommenden Sonntag abgewiesen.Zur Begründung sagte Gerichtspräsident und Jura-Professor Roland Rixecker nach mehrstündiger Beratung am Nachmittag: Zwar greife diese Sperrklausel ohne Zweifel in die Wahlrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Das passive Wahlrecht einer ganzen Reihe von Bürgern, die eine kleinere Partei gewählt haben, liefe gewissermaßen ins Leere. Aber: Solch ein Eingriff in die Wahlfreiheit sei nicht grundsätzlich verboten. Er könne vielmehr durch wichtige Gründe, die sich aus der Verfassung selbst ergeben, gerechtfertigt sein.

Solche Gründe sieht das Gericht derzeit als gegeben an. Die 1952 eingeführte Fünf-Prozent-Klausel bei Landtagswahlen verhindere nach dem Willen des Gesetzgebers die Zersplitterung des Parlaments in kleine politische Einheiten mit ein oder zwei Abgeordneten. Sie erleichtere damit die politische Willens-, Konsens- und Regierungsbildung im Parlament. Und sie verhindere, dass kleine politische Ein-Themen-Parteien als Zünglein an der Waage die politische Machtbalance zu ihren Gunsten verschieben. Was im Gegenzug zum Nachteil der größeren Parteien mit deutlich mehr Wählerstimmen führen könne.

Gerade mit Blick auf die Besonderheiten im Saarland gebe es vor diesem Hintergrund gewichtige Gründe für die Sperrklausel. Die Haushaltsnotlage des Landes und die Schuldenbremse des Grundgesetzes verlangten eine stabile Regierung und stabile Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Rixecker weiter: Bei all dem gehe es um schwierige verfassungsrechtliche Fragen, die derzeit in der ganzen Bundesrepublik in Bewegung geraten seien.

Genau auf diese rechtspolitische Diskussion stütze die "Initiative Direkte Demokratie" ihr Begehren. Deren Bundesvorsitzender, Jura-Professor Michael Elicker, sagte dazu in der mündlichen Verhandlung am Vormittag: Die Wahlfreiheit der großen Parteien und ihrer Wähler dürfe nicht dazu führen, dass man die kleinen Parteien einen Kopf kürzer mache. Hier müsse der Gesetzgeber aktiv werden. Das habe das Saar-Verfassungsgericht im September 2011 ähnlich gesehen und vom Gesetzgeber eine Überprüfung der Fünf-Prozent-Klausel gefordert. Motto: Die Vereinbarkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel mit der Verfassung stehe nicht ein für alle Mal fest. Sobald sich die grundlegenden Verhältnisse in Staat, Gesellschaft und Parteienlandschaft ändern, müsse die Sperrklausel anhand der neuen Gegebenheiten überprüft werden.

Eine Frist, innerhalb der diese Überprüfung zu geschehen hat, nannten die Richter damals aber nicht. Genau daran knüpften denn auch die Vertreter von Landtag und Landesregierung an. Sie betonten, dass erste Gutachten zu Änderungen des Wahlrechts bereits eingeholt worden seien. Aber nach dem vorzeitigen Bruch der Jamaika-Regierungskoalition und der Selbstauflösung des Landtages sei man mit dieser Arbeit noch nicht fertig.

Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes rechtfertigt dies aber nicht das Kippen der Fünf-Prozent-Klausel. Der Landtag habe seine Verpflichtung zur Überprüfung der Sperrklausel nicht verletzt. Er habe mit der Arbeit bereits angefangen. Das Gericht habe von ihm 2011 eine umfassende und fundierte Überprüfung der Fünf-Prozent-Klausel gefordert. Solch eine Prüfung koste Zeit. Und diese Zeit müsse man dem Gesetzgeber lassen.

Meinung

Die Demokratie braucht Wähler

Von SZ-RedakteurWolfgang Ihl

Die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen steht weiter auf dem Prüfstand, aber sie fällt noch lange nicht. Mit diesem Ergebnis haben die Richter eine weise Entscheidung gefällt. Drei Tage vor der Wahl am Sonntag haben sie der Versuchung widerstanden, mit einem spektakulären Paukenschlag für Schlagzeilen zu sorgen. Gut so. Denn das Thema ist zu Ernst. Es geht schließlich um das Fortbestehen unserer Demokratie. Einer Demokratie, der die Wähler teilweise in Scharen davonlaufen. Hier muss die Politik aufpassen, dass sie ihre Bürger nicht an die Partei der Nichtwähler verliert und mit einem modernen Wahlrecht gegensteuern. Aber bitte nicht per Schnellschuss aus politischem Kalkül.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort