Kein Spaß: Fußball-Fans zerstören T-Shirt des FC Bayern München

München · Für manche Fußball-Fans ist es ein Ritual. Sie nehmen Fans der gegnerischen Mannschaft T-Shirt oder Schal ab und machen sie kaputt. Für die Justiz ist das Raub – und dafür muss man in den Knast.

Keine Gnade und Null-Toleranz für gewaltbereite Fußball-Fans. Dieses deutliche Signal kommt vom Amtsgericht München. Es hat zwei 26 und 23 Jahre Fans des TSV 1860 München wegen gemeinschaftlichen Raubes zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Ihr Opfer war ein Fan des FC Bayern München. Die Angeklagten sollen für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter.

Der Raubüberfall ereignete sich im August 2014 nach einem Fußballspiel des FC Bayern München II gegen den TSV 1860 München II. Gegen 22:50 Uhr fuhr das spätere Opfer mit der U-Bahn in Richtung Hauptbahnhof. Der 20 Jahre alte Fliesenleger aus Franken war mit einer FC-Bayern Fan-Jacke, einem FC Bayern Fan-T-Shirt und einem FC Bayern Fan-Strohhut bekleidet. Schon in der U-Bahn bemerkte er, dass er von den beiden TSV 1860 Fans und einem weiteren unbekannten Mann auffällig beobachtet wurde. Da der Bayern Fan Angst vor einem Übergriff hatte, entfernte er sich zügig, als er am Bahnhof angekommen war.

Die Angeklagten und der unbekannte Mittäter verfolgten ihn. Sie hielten den Bayern-Fan an den Armen fest, und der unbekannte Mittäter öffnete sofort den Reißverschluss der Fan-Jacke des Opfers. Gemeinsam zogen sie dem 20-Jährigen die Jacke aus. Dann riss der unbekannte Mittäter das Fan-T-Shirt des Franken auf dessen Leib in Fetzen. Er sagte zu dem FC Bayern Fan, das er in "ihrem Revier" nicht so herumlaufen solle, sonst würde er eine aufs Maul kriegen.

Als sich zufällig eine Streife der Bundespolizei näherte, ließen die die beiden TSV 1860 Fans den Geschädigten plötzlich los. Sie und und der unbekannte Mittäter liefen weg. Der Bayern Fan, dem man auch den Fan-Strohhut weggenommen hatte, lief mit nacktem Oberkörper durch den Hauptbahnhof. Zwei der Täter konnten noch am gleichen Abend festgenommen werden. Die beiden gaben die Identität des dritten Mittäters auch vor Gericht nicht preis. Sie zeigten keine Reue, entschuldigten sich nicht bei ihrem Opfer und legten auch kein Geständnis ab.

Die zuständige Richterin sprach von einem gezielten und geplanten Vorgehen gegenüber dem Geschädigten, von dem selbst keinerlei Provokation ausgegangen ist. Vielmehr habe der 20-Jährige bereits vor dem Vorfall versucht, aus der Nähe der Angeklagten zu entkommen. Auch der Umstand, dass die Tat durch drei Personen gegenüber einem verübt wurde, dass sie von Beleidigungen und Beschimpfungen begleitet war und dass dem Geschädigten förmlich die Kleider vom Leib gerissen wurden und dieser unbekleidet in der Öffentlichkeit zurückgelassen wurde, wurden strafschärfend berücksichtigt. Weiter stellt das Gericht fest, dass "die Angeklagten durch ihr Verhalten das an sich friedliche Sportereignis diskreditieren und das friedliche Miteinander im Rahmen einer solchen Veranstaltung vollständig in Frage stellen." Vor diesem Hintergrund gebiete es "bereits die Verteidigung der Rechtsordnung, im vorliegenden Fall die Strafen zu vollziehen." (Az.: 853 Ls 467 J 185511/14 ).

Ergänzender Hinweis des Amtsgerichts: Unter dem Eindruck des Urteils nehmen die Täter nun, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, an einem so genannten "Täter-Opfer-Ausgleich" teil. Dabei wird durch einen neutralen Schlichter versucht, einen Ausgleich materieller und/oder immaterieller Art zwischen Täter und Opfer herbeizuführen. Es setzt die Bereitschaft von Täter und Opfer zur Zusammenarbeit voraus. Sollte dieses Projekt erfolgreich sein, könnten die Täter in der Berufungsinstanz auf eine mildere Strafe hoffen. Im Rahmen dieses Täter-Opfer-Ausgleichs wurde den beiden Tätern des TSV 1860 München nun auferlegt, dass sie im Fanshop des FC Bayern je eine Jacke, ein T-Shirt und einen Strohhut einkaufen müssen. Ob sie sich dazu tatsächlich durchringen werden, steht noch nicht fest. wi

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