Neue Punkte-Regelung in Flensburg: Anwälte erklären wichtige Details

Saarbrücken · Ab dem 1. Mai gelten neue Regeln für das Verkehrssünderverzeichnis in Flensburg. Der Saar-Anwaltverein erklärt, was sich ändert, wie alte Punkte in der Flensburger Datei umgerechnet werden und worauf Autofahrer achten sollten.

Die grundsätzliche Linie ist zwar klar, aber der Teufel steckt im Detail. Am Ersten Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg das neue Fahreignungsregister (FaER). Zukünftig wird es statt des 18-Punkte-Systems demnach ein Acht-Punkte-System geben. Die einzelnen Verstöße werden dementsprechend nicht wie bisher mit bis zu sieben Punkten bewertet, sondern je nach Schwere des Verstoßes mit einem, zwei oder drei Punkten.

So weit, so klar. Aber was passiert mit den alten Punkten in Flensburg? Werden die gelöscht? Nein, lautet die Antwort von Rechtsanwältin Marthe Gampfer vom Saarländischen Anwaltverein: "Die alten Punkte werden nicht einfach gelöscht, sondern nach einer Tabelle in das neue System umgerechnet." Aus ein bis drei Punkten wird ein Punkt, aus vier bis fünf Punkten werden zwei Punkte, aus sechs bis sieben Punkten werden drei Punkte und so weiter. Lediglich Verstöße, die ab Mai nicht mehr zu einem Punkteeintrag führen, werden aus dem "Punkteregister" endgültig gelöscht. Das sind solche Verstöße, die nicht die Verkehrssicherheit beeinflussen, wie das Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette.

Und ab welchem Zeitpunkt wird es kritisch für Verkehrssünder? Antwort der Vertreterin des Saarländischen Anwaltvereins: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen ab einer Anzahl von vier Punkten. Bis dahin - bei einer Zahl von einem bis drei Punkten - wird lediglich eine Vormerkung aufgenommen. Danach wird es ernst. Auf Stufe 1 (Punktezahl vier bis fünf) gibt es die schriftliche Ermahnung, auf Stufe 2 (Punktezahl sechs bis sieben) kommt die schriftliche Verwarnung und auf Stufe 3 (Punktezahl acht und mehr) erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies hat zur Folge, dass erst ab einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann.

Diese Stufenregelung ist verbindlich. Bei der Verteidigung eines Betroffenen ist deshalb zu beachten, so Rechtsanwältin Gampfer weiter, dass vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis beide Stufen der Ermahnung und Verwarnung durchlaufen werden müssen. Hat der betroffene Fahrer demnach die Stufe 2 erreicht, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde zuvor eine Ermahnung ausgesprochen hat, so reduziert sich der Punktestand automatisch auf fünf Punkte. Entsprechendes gilt bei Erreichen der Stufe drei ohne vorherige Verwarnung, wodurch sich das Konto auf sieben Punkte reduziere.

Je nach Schwere des Verstoßes werden die Punkte in Flensburg nach zweieinhalb Jahren, fünf Jahren oder zehn Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung getilgt. Neu ist nach Aussage der Rechtsanwältin dabei, dass jeder Verstoß seine eigene Tilgungsfrist hat. Folge: Eintragungen von Punkten ab dem 1. Mai 2014 können keine Tilgungshemmung mehr für zuvor eingetragene Verstöße auslösen. Jeder Punkt wird also "für sich alleine" gesehen. Für Eintragungen in das Register vor dem 1. Mai 2014 gelten noch die alten Tilgungsregelungen und Tilgungshemmungsvorschriften. Werden Alt-Verstöße allerdings erst ab dem 1. Mai 2014 eingetragen, so gelten hier bereits die neuen Regelungen.

Wie bisher ist bei der Möglichkeit des Punktabbaus zu beachten, dass Punkte mit dem Tag des Verstoßes entstehen (Tattag) und nicht erst mit der Rechtskraft der Entscheidung. Dazu Rechtsanwältin Gampfer: "Solange noch nicht mehr als fünf Punkte erreicht sind, besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Das Seminar ist freiwillig und führt nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einer Punktreduzierung."

Inhaltlich umfasst es zwei verkehrspädagogische Module von jeweils 90 Minuten und zwei verkehrspsychologische Sitzungen von jeweils 75 Minuten. Die Seminarkosten werden bei 600 bis 650 Euro liegen. Ist also künftig der Punktestand von annähernd fünf Punkten erreicht, sollte der Betroffene nicht zu lange zögern, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, bevor er sich die Möglichkeit eines Punktabbaus durch einen unbedachten weiteren Verkehrsverstoß verspielt. red/wi

www.saaranwalt.de.

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