Augen auf bei Arbeiten an der Straße Mäharbeiten an Straße: Wer zahlt bei Schäden durch Steinschlag?

Karlsruhe · Die Grünstreifen an öffentlichen Straßen müssen von der öffentlichen Hand gepflegt werden. Dazu gehört auch regelmäßiges Mähen. Aber wer bezahlt den Schaden, wenn beim Mähen durch Steinschlag ein Auto beschädigt wird? Dazu unser Rechts-Tipp.

 Arbeiten am Grünstreifen einer Straße in Niedersachsen. Symbolfoto.

Arbeiten am Grünstreifen einer Straße in Niedersachsen. Symbolfoto.

Foto: dpa/Philipp Schulze

Es ist auf Landstraßen schnell passiert. Vor einem laufen Mäharbeiten und beim Vorbeifahren gibt es einen hässlichen Knall. Ein Stein ist gegen das fahrende Auto geflogen und hat es beschädigt. Das kann doch nicht wahr sein! So ein Ärger! Und wer bezahlt nun für den Schaden? Antwort der Juristen: Es kommt darauf an, wer den Schaden maßgeblich verschuldet hat. Das kann der Autofahrer sein, wenn er den ausreichenden Abstand nicht gewahrt hat. Es kann unter Umständen aber auch die öffentliche Hand gewesen sein. So musste das Land Brandenburg einer Autofahrerin rund 1000 Euro Schadensersatz zahlen, weil deren Auto im Zuge von Mäharbeiten an einer Bundesstraße beschädigt worden war. Das hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 250/12). Laut Rechtsportal Juris bestätigten die obersten deutschen Zivilrichter damit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg.

Die Autofahrerin war mit ihrem Wagen im September 2010 auf einer Bundesstraße in der Uckermark unterwegs. Am Straßenrand mähten unterdessen zwei Mitarbeiter der zuständigen Straßenmeisterei die zur Bundesstraße gehörenden Grünstreifen mit so genannten Freischneidern. Dabei handelt es sich um Motorsensen, die über keine Auffangkörbe verfügen. Bei den Mäharbeiten wurden Steine hochgeschleudert, die das vorbeifahrende Fahrzeug beschädigten.

Die Eigentümerin des Autos forderte daraufhin rund 1000 Euro Schadensersatz. Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies ihre Klage ab; das Oberlandesgericht gab ihr in zweiter Instanz jedoch Recht. Gegen dieses Urteil legte das Land Brandenburg Revision ein. Ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil der Oberrichter aus Brandenburg. Diese hatten so argumentiert: Das Land Brandenburg müsse zwar die Grünstreifen an den Bundesstraßen mähen. Dabei habe es jedoch dafür Sorge zu tragen, dass bei den Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen möglichst vermieden werde. Insoweit handele es sich um keine ganz fern liegende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. So schreibe der Hersteller der verwendeten Handmotorsensen vor, dass ein Sicherheitsabstand von 15 Metern einzuhalten sei. Dieser Abstand sei bei Mäharbeiten am Straßenrand nicht gewährleistet.

Der Fahrzeugverkehr werde zudem auch durch aufgestellte Warnhinweise nicht hinreichend geschützt. Die Autofahrer auf einer Bundesstraße hätten damit keine Chance, ihr Fahrzeug vor Steinschlag zu schützen. Sie könnten bei Gegenverkehr und hinterherfahrendem Verkehr weder ausweichen noch einfach stehen bleiben. Das Land hätte vor diesem Hintergrund an der konkreten Straße mit vertretbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand zusätzliche Schutzmaßnahmen durchführen können und müssen. So wäre insbesondere das Aufstellen einer mobilen, auf Rollen montierten, wieder verwendbaren Schutzwand aus Kunststoffplanen möglich gewesen, um die vorbeifahrenden Fahrzeuge vor Steinschlag zu schützen.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

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