Hundehalterin bekommt nach Bisswunde weniger Schmerzensgeld

München · Wenn zwei Hunde sich im Park eine Rauferei liefern und dabei einen der Halter an der Hand verletzen, bekommt der Mensch eventuell weniger Schmerzensgeld. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts in München.

München. Mit den unerfreulichen Folgen eines Spazierganges im Park musste sich das Amtsgericht München befassen. Konkret ging es um eine Hundehalterin, die im Zuge einer Beißerei von einem anderen Hund gebissen worden war und dabei eine Blutvergiftung erlitten hatte. Sie forderte Schmerzensgeld. Dazu stellte das Amtsgericht grundsätzlich fest: Bei der Höhe des Schmerzensgelds sei zu Lasten der Frau zu berücksichtigen, welchen Anteil ihr eigener Hund an der Hunderauferei gehabt habe (Az.: 261 C 32374/10).

Damit zu den Einzelheiten laut Juris: Im November 2009 gingen zwei Münchnerinnen mit ihren Hunden im Englischen Garten spazieren. Zwischen beiden Hunden, einem Labradormischling und einem Ridgeback, kam es zu einer Rauferei. Als die Hunde kurzzeitig voneinander losließen, hielt die Besitzerin des Labradormischlings ihren Hund fest. Der Ridgeback lief auf sie zu und biss sie in die Hand. Die Hundebesitzerin erlitt dadurch eine Blutvergiftung, hatte Fieber und erhebliche Schmerzen und konnte erst drei Monate nach der Attacke wieder uneingeschränkt arbeiten gehen. Zurück blieben außerdem Narben, eine Sensibilitätsstörung auf dem Rücken der Hand und Spannungsschmerzen. Die Hundebesitzerin verlangte Schmerzensgeld von der Halterin des Ridgeback. Deren Haftpflichtversicherung bezahlte ihr daraufhin 750 Euro.

Dies sei nicht ausreichend, meinte die Halterin des Labradormischlings, und erhob Klage vor dem Amtsgericht München auf Zahlung weiterer 2.250 Euro. Die zuständige Richterin gab ihr aber nur zu einem Teil Recht und sprach ihr noch 1.250 Euro zu. Begründung: Grundsätzlich wäre ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 2.500 Euro angemessen, berücksichtige man nur die Verletzungen und ihre Folgen (Blutvergiftung, volle Arbeitsfähigkeit erst nach Monaten, Fieber und Schmerzen sowie die Spannungsschmerzen, Sensibilitätsstörungen und Narben). Allerdings sei die Tiergefahr des Hundes der Klägerin haftungsmildernd zu berücksichtigen, so das Gericht.

Im Einzelnen stellte die Richterin dazu fest: Letztlich sei die Aggression im Park von dem Labradormischling ausgegangen. Dieser habe damit die Verletzungsgefahr seiner Halterin mitbegründet, die sich dann in dem Biss realisiert habe. Auch nach der Unterbrechung der Rauferei seien nämlich die Hunde noch so aufgewühlt gewesen, dass der Biss des Hundes der Beklagten noch das Resultat des Kampfes sei, wenn auch nur mittelbar. Ein eigenes Mitverschulden der Klägerin lag laut Gericht hingegen nicht vor. Sie habe nicht mit bloßer Hand in das Gerangel gegriffen, sondern erst in einer Kampfpause ihren eigenen Hund festhalten wollen. Dies sei zulässig und nachvollziehbar - anders als der Versuch, mit bloßer Hand sich verbeißende Hunde zu trennen - und führe daher nicht zu einer weiteren Kürzung des Schmerzensgeldes. red/wi

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