Rentner (81) soll Führerschein abgeben – Richter stoppen Behörde

Saarlouis · Nachdem ein Rentner beim Ausparken aus einer Parklücke ein anderes Auto beschädigt hatte, sollte er seine Fahrtüchtigkeit beim Amtsarzt überprüfen lassen. Als er sich weigerte, wurde ihm vorläufig der Führerschein entzogen. Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied nun: Alleine das hohe Alter eines Autofahrers rechtfertigt die geforderte Untersuchung nicht.

Saarlouis. Die Lebenserwartung der Menschen steigt und damit steigt auch das Durchschnittsalter der Autofahrer. Immer mehr Senioren nutzen die Freiheit und Mobilität, die ein Auto ihnen bietet. Aber die Angst, einen Fehler zu machen und deshalb den Führerschein zu verlieren, ist groß. Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Saarlouis gibt hier den Menschen Hoffnung. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Allein das hohe Alter einen Autofahrers und das damit regelmäßig verbundene Absinken der Leistungsfähigkeit, reiche nicht aus, um die Fahrtüchtigkeit von Senioren anzuzweifeln.

Im konkreten Fall ging es um einen 81 Jahre alten Rentner aus dem Landkreis Merzig. Er hatte bei dem Versuch mit seinem Auto aus einer Parklücke auszuparken einen neben ihm abgestellten Wagen beschädigt. Nach eigener, unwidersprochener Aussage wartete er anschließend etwa eine Stunde auf den Fahrer des beschädigten Autos. Danach ging er zu eine nahe gelegenen TÜV-Stelle und bat einen Mitarbeiter den Unfall zu fotografieren und den Geschädigten bei dessen Rückkehr über seine Rolle als Unfallverursacher zu informieren. Außerdem befestigte der 81-Jährige an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos einen Zettel mit seinem Namen und seiner Handynummer. Beim Aufschreiben der Nummer produzierte er aber aus Versehen einen Zahlendreher. Wohl weil sich der Geschädigte daraufhin nicht meldete, ging der Rentner am Tag nach dem Unfall zur Polizei und meldete den Vorfall. So weit seine Variante der Ereignisse.

Daraufhin begannen die Mühlen der Behörden zu arbeiten. In einem Vermerk der Polizei hieß es, dem Rentner sei vorgehalten worden, dass er sich sofort habe melden müssen. Denn so sei es nur einem Zufall zu verdanken, dass er als Verursacher des Unfalls habe ermittelt werden können. Weiter heißt es in dem Vermerk: Der Autofahrer habe sich "uneinsichtig" gezeigt und sein "Fehlverhalten" in keinster Weise eingesehen. Er habe offensichtlich unter Druck gestanden und sei verwirrt gewesen. Er habe zudem den Hergang des Unfalls nicht nachvollziehbar schildern können. Dieser Vermerk landete bei der Führerscheinbehörde, die daraus erhebliche "Bedenken an der gesundheitlichen Eignung des Mannes zum Führern von Kraftfahrzeugen" ableitete. Die Behörde ordnete an, dass der Rentner ein amtsärztliches Gutachten über seine Fahrtüchtigkeit vorlegen müsse. Der 81-Jährige reagierte darauf mit empörter Ablehnung und wüsten Briefen an den Sachbearbeiter und die Polizisten. Im Anschluss daran wurde ihm der Führerschein entzogen, weil er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe.

Der Mann zog vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht. Die Richter stellten fest, dass in seinem Fall gar kein amtsärztliches Gutachten hätte angeordnet werden dürfen. Solch eine Anordnung setze konkrete, auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte voraus, die an der Fahrtüchtigkeit zweifeln lassen. Diese lägen nicht vor. Der Parkrempler und der Zahlendreher bei der Telefonnummer genügten nicht. Das gelte auch für einen eventuellen Mangel an Einsicht oder eine gewisse Sturheit beim Betroffenen. Darauf gestützte Spekulationen könnten die Anordnung eines amtsärztlichen Gutachtens und den anschließenden Entzug der Fahrerlaubnis nicht rechtfertigen (Az.: 10 L 790/11). wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort