Urteil: Wie lange gibt es 1000 Euro Prämie für Kauf eines Autos

München · Das Amtsgericht München hat eine Entscheidung getroffen, in der es um die Zahlung einer 1000-Euro-Prämie für den Kauf eines Autos binnen drei Tagen ging. Der Anbieter hatte sich nach dem Verkauf geweigert, dem Käufer das Geld zu zahlen, da nach seiner Auffassung mehr als drei Tage verstrichen waren.

München. Verspricht jemand auf einer Internetseite für den Kauf eines Autos innerhalb von drei Tagen eine Prämie, dann kommt es bei der Berechnung der Frist auf das Einstelldatum des Angebots an - nicht auf den Zeitpunkt, an dem ein Interressent die entsprechende Internetseite erstmals aufruft. Das hat das Amtsgericht München laut Internetrechtsportal Juris entscheiden (Az.:271 C 20092/10) .
Im konkreten Fall hatte jemand bei einem Autohaus einen VW Tiguan für 39 000 Euro erworben, wollte aber vor Lieferung des Wagens von dem Vertrag Abstand nehmen. Er stellte deshalb Anfang März 2010 den PKW auf einem Internetportal zum Verkauf ein. Um schnell aus dem Vertrag zu kommen, bot er auf der Internetseite eine Zahlung von 1000 Euro an, sofern innerhalb der ersten drei Tage das Auto erworben würde. Ein Interessent rief acht Tage später diese Seite auf und schloss am Tag darauf mit dem Autohaus einen Vertrag über das Auto. Anschließend wollte er die 1000 Euro vom ursprünglichen Käufer haben. Schließlich habe er innerhalb dreier Tage nach Aufruf der Internetseite den Kaufvertrag geschlossen.
Der ursprüngliche Käufer weigerte sich zu zahlen. Motto: Bei der Berechnung der 3-Tage-Frist komme es auf das Einstelldatum seiner Anzeige im Internet an. Dieses sei unstreitig viel früher gewesen. Das Amtsgericht München gab dem Mann Recht. Begründung: Entscheidend für den "Fristbeginn" der angesprochenen drei Tage könne nicht die individuelle Kenntnisnahme durch den Kaufinteressenten sein. Schließlich habe der Anbietende keine Möglichkeit, diesen Zeitpunkt festzustellen oder zu überprüfen. Das Einstelldatum lasse sich dagegen problemlos nachvollziehen. Darauf komme es an. Und weil der spätere Käufer die 3-Tages-Frist nach Einstellung des Angebotes versäumt habe, bestehe kein Anspruch auf Zahlung der 1000 Euro. red/wi

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