Nach Tanken ohne zu Bezahlen sind Detektivkosten fällig

Karlsruhe · Nachdem er für zehn Euro Diesel getankt und nur Schokoriegel bezahlt hatte und wegfuhr, hat eine Tankstellenbesitzerin einen Kunden per Detektei ermitteln lassen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Detektivrechnung dem Kunden gestellt werden darf.

Karlsruhe. Nachdem ein Autofahrer für zehn Euro getankt hat, ohne zu bezahlen, wird es für ihn richtig teuer. Der Mann muss jetzt der Tankstellenbetreiberin die Detektivkosten ersetzen, die zur Ermittlung seiner Identität nötig waren. Dies folgt aus einem bei Beck online veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 171/10).
Der Mann hatte 2008 an einer Selbstbedienungstankstelle an der Autobahn Diesel zum Preis von 10,01 Euro getankt. An der Kasse bezahlte er aber lediglich einen Schokoriegel und zwei Vignetten zu einem Gesamtpreis von 25,30 Euro. Nachdem die Klägerin bemerkt hatte, dass der Kraftstoff nicht bezahlt worden war, schaltete sie ein Detektivbüro ein. Die Kosten in Höhe von 137 Euro nebst einer Auslagenpauschale von 25 Euro und vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 39 Euro verlangte sie von dem Autofahrer zurück.

Zu Recht, wie die obersten Zivilrichter in dritter Instanz feststellten. Begründung: Beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle komme ein Kaufvertrag über den Kraftstoff mit dem Tanken zu Stande. Also habe der Kunde den Sprit zu bezahlen. Tue er dies nicht, so sei er in Verzug mit seiner Zahlungspflicht. Als Folge dieses Verzuges könne die Klägerin Ersatz ihrer Rechtsverfolgungskosten verlangen. Dazu gehörten im entschiedenen Fall auch die Kosten des Detektivbüros, da eine mehrstündige Videoauswertung vorgenommen werden musste, die die Klägerin nicht mit eigenem Personal hätte bewerkstelligen können. Die dafür entstandenen Kosten seien angemessen. red/wi

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