Raser filmt sich selbst – Die Videos kosten ihn den Führerschein

Gelsenkirchen · Dumm gelaufen ist es für eine 25-jährigen Verkehrsrowdy vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Er hatte sich bei diversen Aktionen im Straßenverkehr selbst gefilmt.

Gelsenkirchen. Dumm gelaufen ist es für eine 25-jährigen Verkehrsrowdy vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Er hatte sich bei diversen Aktionen im Straßenverkehr selbst gefilmt. Die Richter schrieben ihm daraufhin ins Stammbuch: Filmt jemand sich bei einer Fahrt mit 180 Kilometern pro Stunde durch die Innenstadt sowie bei Wendemanövern und „Burnouts“ auf einer Einbahnstraße, führt dies zum Verlust des Führerscheins.

Laut Rechtsportal Beck Online hatte die Polizei rund 20 Videos im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen anderer Tatvorwürfe auf dem PC des Gelsenkircheners sichergestellt. Sie wurden an die Fahrerlaubnisbehörde weiter geleitet. Diese entzog dem Kläger daraufhin wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis.

Zu Recht, wie die Richter dem Kläger in dem Erörterungstermin klar machten. Der Mann hatte sich regelmäßig Sportwagen geliehen und die rasanten Spritztouren unternommen, die er in selbst gedrehten Videos festhielt. Dabei warfen teilweise Fahrzeuginsassen Eier auf Passanten. Allein die gefilmten Fahrten entgegen der Fahrtrichtung nach den Wendemanövern in der Einbahnstraße hätten das Flensburger Punktekonto des Klägers um mindestens 40 Punkte bereichert, stellt das Gericht klar.

Die Richter weiter: Darauf, dass diese Fahrten zum Teil strafrechtlich verjährt seien, könne der Mann sich nicht berufen. Denn: Auch solche Fahrten, die wegen inzwischen möglicherweise eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnten, seien bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen. In Verfahren dieser Art sei nämlich auf die längeren Tilgungsfristen für die Eintragung in das Verkehrszentralregister abzustellen. red/wi

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