Elektrische Sitze machen sich selbstständig - Auto kann zurückgegeben werden

Coburg · Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Käufer ein Auto zurückgeben, wenn sich bei einem Neuwagen der elektrische Fahrersitz während der Fahrt immer wieder von selbst verstellt.

Coburg. Wenn sich bei einem Neuwagen der elektrische Fahrersitz während der Fahrt immer wieder von selbst verstellt, darf der Käufer das Auto zurückgeben. Das entschied das Landgericht Coburg (Az.: 13 O 637/08).
Im konkreten Fall ging es laut Internet-Rechtsportal Juris um ein Auto zum Kaufpreis von über 50 000 Euro. Das Fahrzeug hatte die Sonderausstattung "elektrische Sitzverstellung". Diese war so programmiert, dass sie sich auf die Körpergröße des Klägers von über 1,80 Meter sowie die seiner Ehefrau mit etwa 1,60 Meter je nach Benutzer einstellte. Bereits mehrere Wochen nach dem Kauf gab es damit aber Probleme. Die Sitzverstellung machte sich gelegentlich während der Fahrt selbstständig. Das Autohaus versuchte sie mehrfach im Laufe eines Jahres zu reparieren. Offenbar ohne Erfolg. Auch zwei Mitarbeiter des Autohauses bestätigten, dass es in ihrer Gegenwart einmal zu einer Fehlfunktion der Sitzverstellung gekommen sei. Die Fehlerursache hätten sie jedoch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Diagnosegeräten nicht aufklären können.
Das Landgericht ging daraufhin von einem erheblichen Mangel des Autos aus. Eine solche Fehlfunktion beeinträchtige stark die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs, da ein sicheres Steuern in diesen Momenten nicht mehr gewährleistet sei. Damit könne der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und erhalte seinen Kaufpreis zurück. Davon seien jedoch wegen der gefahrenen Kilometer über 7.000 Euro Wertersatz abzuziehen. red/wi

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