Urteil: Unfall mit Eichhörnchen ist kein Fall für die Teilkasko

Coburg · Versicherer müssen nicht zahlen, wenn ein Wagen mit einem Tier in der größe eines Eichhörnchen kolidiert. Das Landgericht Coburg wies eine entsprechende Klage ab.

Coburg . Nicht jeder Unfall mit einem wild lebenden Tier ist ein Wildunfall, für den die Teilkaskoversicherung einstehen muss. Das hat das Landgericht Coburg in einem aktuellen Urteil klargestellt, das im auf Rechtsfragen spezialisierten Internetportal juris veröffentlich worden ist.

Die Klägerin hatte ihre Versicherung auf Ersatz eines Wildschadens verklagt. Sie behauptete, im Wald wäre urplötzlich ein Tier der Größe eines Hasen unter einen Vorderreifen ihres Autos gekommen. Dadurch sei der Wagen ins Schleudern geraten und beim Unfall völlig zerstört worden. Die Klägerin wollte wegen des wirtschaftlichen Totalschadens 6000 Euro von ihrer Teilkaskoversicherung. Der Versicherer dagegen erklärte, es liege kein versicherter Wildunfall vor. Das Fahrzeug sei nicht mit Jagdwild kollidiert.

Das Landgericht ließ daraufhin die am Fahrzeug sichergestellten Tierhaare durch einen Sachverständigen einer DNA-Analyse unterziehen. Dabei wurde festgestellt, dass die Haare von einem Eichhörnchen stammen. Die Richter wiesen die Klage der Frau ab (Az.: 23 O 256/09). Begründung: Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen falle nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es kein Jagdwild ist. Versichert sind lediglich Unfälle mit so genanntem Haarwild. Nach dem Bundesjagdgesetz gehören dazu Hirsche, Rehe, Füchse, Dachse, Marder, Wildschweine, Wildkatzen oder Feldhasen. Nicht versichert sind Unfälle mit Haustieren. red/wi

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