Anwälte warnen: Privates Surfen im Internet kann Arbeitsplatz kosten

Saarbrücken/Berlin · Die Verlockung bei der Arbeit ist groß. Auch dort kann man ganz schnell die privaten E-Mails prüfen oder im Netz was für die Familie einkaufen. Der Arbeitgeber findet das aber nicht so schön. Und wenn er es herausfindet, kann es den privaten Surfer der Job kosten.

Dumm gelaufen für einen fleißigen, privaten Internet-Surfer am Arbeitsplatz. Der Mann bekam die Kündigung, weil er regelmäßig den Dienst-PC für private Zwecke genutzt hatte. Zur Vorbereitung der Kündigung hatte sein Arbeitgeber den Browserverlauf des Dienstrechners des Mannes ausgewertet - und zwar ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Das geht so in Ordnung, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg kürzlich entschieden (Az.: 5 Sa 657/15).

"In dem Fall hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Surfen auf den Dienst-PCs nur in den Arbeitspausen erlaubt", beschreibt Rechtsanwalt Dr. Thomas Petzoldt von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes den Fall. Und als bei dem besagten Mitarbeiter der Verdacht aufgekommen sei, dass er sich an diese Vorgabe nicht halte, habe sich der Arbeitgeber den Browserverlauf genauer angesehen. Ergebnis: Im Zeitraum von 30 Tagen habe der Arbeitnehmer an zirka fünf Tagen während der Arbeitszeit ganz erheblich im Internet gesurft.

Der Arbeitgeber kündigte deshalb fristlos. Das Landesarbeitsgericht gab der Kündigung seinen Segen. Begründung: Die unerlaubte Nutzung des Internets rechtfertige nach Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Ein Beweisverwertungsverbot zu Lasten des Arbeitgebers hinsichtlich des Browserverlaufs lehnte das Gericht ab. Eine Verwertung der personenbezogenen Daten sei statthaft, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine derartige Einwilligung erlaube. Außerdem betonten die Richter, dass der Arbeitgeber keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen.

"Arbeitnehmer sollten die Anweisungen ihres Chefs hinsichtlich der Nutzung des Internets und der sozialen Netze strikt einhalten", rät Rechtsanwalt Petzoldt angesichts der harten arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Dass der Fall Schule macht, glaubt der Rechtsexperte aus dem Saarland aber nicht. Denn in den Einstellungen vieler Computer könnten Softwarenutzer selbst bestimmen, ob und wie der jeweilige Browserverlauf gespeichert werden soll oder nicht.

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