Gericht urteilt: Junge Frau mit Brustimplantaten darf in den Polizeidienst

Berlin · Wer in den Öffentlichen Dienst aufgenommen wird, erwirbt einen Anspruch auf Fürsorge durch den Staat. Er oder sie muss deshalb bei der Einstellung körperlich fit sein. Eine Frau mit Brustimplantaten wurde abgelehnt. Zu Recht?

Ein Brustimplantat ist kein Hindernis für die Aufnahme in den Polizeivollzugsdienst. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin laut Rechtsportal Juris entschieden. Demnach stellten sie Richter insbesondere klar, dass die Einstellung einer Bewerberin nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden darf, es fehle ihr wegen Brustimplantaten an der gesundheitlichen Eignung (Az.: VG 7 K 117.13).

Die junge Frau hatte sich im Jahr 2012 für den Dienst in der Berliner Schutzpolizei beworben. Der Polizeipräsident in Berlin lehnte die Bewerbung mit der Begründung ab, die Brustimplantate begründeten ihre gesundheitliche Nichteignung. Die Frau könne nicht zu Einsätzen, die das Tragen von Schutzkleidung erforderten, herangezogen werden. Eine solche Kleidung übe Druck auf den Körper aus, womit bei Brustimplantaten ein größeres Risiko einer Fibrosebildung (also einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes) einhergehe.

Die Frau wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat daraufhin die Rechtsauffassung der Polizei als rechtswidrig eingestuft. Die Richter stützen dies maßgeblich auf eine zwischenzeitliche Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Aktuell dienstfähigen Bewerbern dürfe danach die gesundheitliche Eignung nur noch abgesprochen werden, wenn überwiegend wahrscheinlich sei, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen werde. Diese Grundsätze würden auch für die Einstellung von Polizeianwärtern gelten.

Die Richter weiter: Bei der betroffenen Frau sei weder feststellbar, dass sie durch die Implantate weniger leistungsfähig sei, noch, dass sie bei der Dienstausübung erheblich mehr gefährdet sei als andere Bewerberinnen ohne Brustimplantate. Die Befragung einer Fachärztin habe ergeben, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen der Schutzkleidung die Klägerin nicht höher gefährden würden als Bewerberinnen ohne Brustimplantate. Eine Frühpensionierung oder lange Erkrankungszeiten seien daher nicht überwiegend wahrscheinlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurden die Berufung und die Sprungrevision zugelassen. red/wi

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