Profi-Fußballer: Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkannt

Darmstadt · In jungen Jahren ist Fußball spielen Sport und Spaß. Mit zunehmendem Alter wird es für manche zum Beruf. Und wenn sie nach jahrelanger Beanspruchung krank sind, dann kann dies als Berufskrankheit eingestuft werden.

Meniskusschäden können bei Fußballspielern der obersten vier Spielklassen als Berufskrankheit anerkannt werden. Das gilt insbesondere für Spieler der 3. und 4. Liga. Das hat das Landessozialgericht Darmstadt laut Rechtsportal Juris entschieden. Danach sind die Schäden im Kniegelenk eine Folge der mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeit als Berufs-Fußballer (Az.: L 9 U 214/09).

Der Fall: Ein 1977 geborener Profifußballer erlitt nach mehrjähriger Tätigkeit als Lizenzspieler einen Meniskusschaden am rechten Knie. Die Berufsgenossenschaft lehnte die beantragte Anerkennung als Berufskrankheit ab. Begründung: Die Meniskuserkrankung sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf die berufliche Tätigkeit des Fußballspielers zurückzuführen, da keine ausreichende Belastungsintensität vorgelegen habe.

Das Landesozialgericht sah dies anders und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Meniskuserkrankung als Berufskrankheit. Nach Ansicht der Richter ist der unter professionellen Bedingungen betriebene Fußballsport zumindest in der 1. bis 4. Liga eine die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit im Sinne einer Berufskrankheit. Wegen der sportartspezifischen Kniebelastung reiche bei einem Fußballspieler in diesen Spielklassen eine Expositionsdauer von drei Jahren aus, damit eine Meniskuserkrankung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auf die sportliche Berufsbetätigung zurückgeführt werden könne.

Dies gilt nach Feststellung des Gerichts insbesondere auch für Fußballspieler der 3. und 4. Liga, die - ebenso wie die Spieler der 1. und 2. Bundesliga - nahezu täglich trainierten. Auch sei davon auszugehen, dass die Kniebelastung in den niedrigeren Spielklassen (3. und 4. Liga) im Zuge der geringeren technischen Fertigkeiten, der schlechteren Trainingsbedingungen sowie der stärker kampf- und körperbetonten Spielweise eher höher sei.

Ob das Meniskusgewebe des seit dem sechsten Lebensjahr Fußball spielenden Klägers bereits zu Beginn seiner Lizenzspielertätigkeit vorgeschädigt gewesen ist, spielt nach Ansicht der Richter keine maßgebliche Rolle.. Und zwar deshalb, weil die Belastung auf Grund der mehrjährigen Tätigkeit als Profifußballspieler in jedem Fall die wesentliche Teilursache für den aktuellen Meniskusschaden sei. Die Revision wurde nicht zugelassen. red/wi

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