Arbeit im Ausland: Anrufe bei Familie steuerlich absetzbar

München · Immer mehr Menschen arbeiten fern der Heimat. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können sie ihre Telefonanrufe bei Angehörigen zu Hause von der Steuer absetzen.

München. Wenn jemand mindestens eine Woche im Ausland arbeitet, dann kann er unter Umständen die Kosten für Telefongespräche mit seiner Familie im Heimatland als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VI R 50/10).

Der Kläger im konkreten Fall ist Marinesoldat. Während eines längeren Auslandseinsatzes telefonierte er an den Wochenenden 15 Mal mit seiner Lebensgefährtin und Angehörigen für insgesamt 252 Euro. Diese Kosten machte der Soldat in seiner Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab. Daraufhin zog der Arbeitnehmer vor Gericht und bekam Recht.

Das Finanzgericht gab seiner Klage statt. Der Bundesfinanzhof bestätigte dies. Begründung: Im konkreten Fall gehe es um die Abgrenzung von privater Lebensführung und berufsbedingten Ausgaben. Dazu die Richter: Zwar handele es sich bei den Aufwendungen für Telefonate privaten Inhalts etwa mit Angehörigen und Freunden regelmäßig um steuerlich unbeachtliche Kosten der privaten Lebensführung. Nach einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit lassen sich die notwendigen privaten Dinge aber aus der Ferne nur über Mehrkosten regeln, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen. Die anfallenden Aufwendungen könnten deshalb abweichend vom Regelfall als beruflich veranlassten Mehraufwand eingestuft werden. Sie seien demnach steuerlich absetzbar. red/wi

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