Babys: Stillende Mütter bekommen keine höheren Hartz IV Leistungen

Wiesbaden · Zwei Mütter sind mit ihren Klagen vor Gericht gescheitert. Sie wollten über den Regelsatz hinausgehende Hartz IV Leistungen, weil sie ihre Babys stillen.

Wiesbaden. Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und wegen sonstiger mit dem Stillen verbundener Kosten keine höheren Hartz IV-Leistungen. Das hat das Sozialgericht Wiesbaden laut Rechtsportal Beck online in zwei Urteilen entschieden. Denn: Ein über den Pauschalbetrag des Regelbedarfs hinausgehender Mehrbedarf liege bei den Frauen nicht vor (Az.: S 16 AS 581/11; S 16 AS 581/11).

Die Fälle: Zwei Mütter begehrten als Hartz IV-Empfängerinnen Mehrbedarf für die Stillzeit ihrer 2008 und 2010 geborenen Kinder. Sie legten dar, dass stillende Mütter in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes einen um etwa 500 bis 600 kcal erhöhten Kalorienbedarf hätten. Die Frauen weiter: In der Schwangerschaft sehe das Gesetz einen Mehrbedarf wegen höherer Kosten für Ernährung, Wäsche und mehr vor, obwohl in der Schwangerschaft lediglich ein erhöhter Kalorienbedarf von etwa 250 kcal anzunehmen sei. Dies sei eine Ungleichbehandlung.

Das Sozialgericht sah dies anders: Die Mehrbedarfsregelung sei nicht auf die Stillzeit übertragbar. Dafür fehle die gesetzliche Grundlage. Der Regelbedarf sei als Pauschale ausgestaltet, die über die im Gesetz genannten Fälle hinaus keine Besonderheiten berücksichtige. Das gelte insbesondere für den individuellen Kalorienbedarf. Der unterscheide sich erheblich, je nach körperlicher Anstrengung, Gewicht, Größe und Geschlecht.

Das Sozialgericht weiter: Das Gesetz sehe ausdrücklich nur einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft vor, der nicht auf stillende Mütter zu übertragen sei. Es liege auch keine Krankheit vor, die eine kostenaufwendigere Ernährung notwendig mache. Schließlich sei zu sehen, dass es auch für das Kind staatliche Leistungen gebe. Ein unabweisbarer, besonderer zusätzlicher Bedarf bei der Mutter sei damit nicht zu berücksichtigen, weil die durch das Stillen verursachten Kosten auf ihrer Seite durch Einsparungen bei der Ernährung des Kindes gedeckt werden könnten. red/wi

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