Arzt behandelt kleines Kind falsch – Hohes Schmerzensgeld fällig

Berlin · Familie im Unglück: Ein Kind stürzt, verletzt sich eher leicht am Arm und muss zum Arzt. Der Mediziner macht einen Fehler. Danach ist das Kind auf Dauer schwer behindert.

Berlin. Wenn ein kleines Kind durch einen anderen Menschen auf Dauer schwer beeinträchtigt wird, dann muss der Schädiger ein besonders hohes Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Kammergericht Berlin laut Rechtsportal Juris klar gestellt. Es hat einem Kind, das in Folge ärztlicher Behandlungsfehler in einem Krankenhaus schwerste gesundheitliche Schäden auf Dauer erlitten hat, 650 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: 20 U 157/10).

Das seinerzeit viereinhalb Jahre alte Kind hatte sich im Jahr 2002 bei einem Sturz den linken Arm gebrochen. Bei der Operation am Unfalltag kam es infolge ärztlichen Fehlverhaltens zu Komplikationen, die zu einem schweren Hirnschaden führten. Das Kind ist seitdem zu 100 Prozent schwerbeschädigt (Pflegestufe III), leidet an einem apallischen Syndrom mit erheblichen Ausfallerscheinungen der Großhirnfunktion und einer Tetraspastik (Lähmungen an allen vier Gliedmaßen). Es wird über eine Sonde ernährt und ist auf ständige Pflege angewiesen. Mit einer Veränderung dieses Zustandes sei weder zum Positiven noch zum Negativen zu rechnen.

Das Kammergericht Berlin hat ein Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von 650 000 Euro zugesprochen und eine Entscheidung des Landgerichts, das zu einem geringeren Betrag gelangt war, abgeändert. Nach Auffassung des Kammergerichts sind Zahlungen in dieser Gesamthöhe angemessen. Als schmerzensgelderhöhend sah es das Kammergericht an, dass eine Erinnerung des Kindes an den Zustand vor der schicksalhaften Operation nicht ausgeschlossen werden kann. Es sei möglich, dass dem Kind die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewusst sei. Der zuerkannte Betrag ist zum Teil als Schmerzensgeld, zum Teil als Schmerzensgeldrente zu zahlen. red/wi

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