Eltern können Kosten für Fahrt der Kinder zur Schule nicht absetzen

Neustadt · Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, bleiben sie auf den Kosten sitzen. Sie können die Ausgaben nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. So das Finanzgericht in Neustadt.

Neustadt. Pech für eine Familie aus Rheinland-Pfalz. Das dortige Finanzgericht in Neustadt hat ihre Klage auf Anrechnung von Fahrtkosten zur Schule der Kinder bei der Einkommensteuer abgelehnt (Az.: 2 K 1885/10).
Die Familie wohnte aus dienstlichen Gründen in einem Ort ohne Anbindungen an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Die Kinder wurden mit dem Auto zur Schule gebracht. In seiner Einkommensteuererklärung 2007 machte der Kläger dafür einen Betrag von 1.560.- Euro geltend. Dabei gab er an, an 130 Tagen im Streitjahr jeweils vier Fahrten täglich unternommen zu haben, wobei nicht die gesamte Fahrtstrecke, sondern nur die Entfernung bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle berechnet werde. Das Finanzamt lehnte ab. Es wertet die Ausgaben weder als außergewöhnliche Belastung noch als Werbungskosten. Das Finanzgericht bestätigte diese Linie: Bei den Fahrtaufwendungen handele es sich um nicht abzugsfähige Ausgaben für den Unterhalt der Kinder als Familienangehörige und nicht um abzugsfähige Werbungskosten.

Die Begründung im Einzelnen: Bei den Werbungskosten fehle der notwendige Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der auf Einnahmenerzielung gerichteten beruflichen Tätigkeit. Auslösendes Moment sei im Streitfall vielmehr die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern gewesen. Die Richter weiter: Außergewöhnliche Belastungen seien ebenfalls nicht gegeben. Aufwendungen seien außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen lägen. Die typischen Aufwendungen der Lebensführung seien aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Bei den Kosten der Schulausbildung handele es sich um zum gewöhnlichen Lebensunterhalt zählende Aufwendungen. Das gelte auch für die Fahrtkosten. In Anbetracht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen sei es nicht unüblich, aus Zeit- oder Sicherheitsgründen Kinder in die Schule zu fahren. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort