Klare Linie der Justiz Urteil: Arbeitnehmer darf Kreditkarte der Firma nicht privat nutzen

Kiel · Die Verlockung von Kreditkarten der Firma ist groß. Aber wenn ein Arbeitnehmer das private Essen oder die private Tankrechnung damit bezahlt, dann geht das auf eigenes Risiko. Dazu unser Rechts-Tipp.

 Zwei Kreditkarten in einer Geldbörse. Symbolfoto.

Zwei Kreditkarten in einer Geldbörse. Symbolfoto.

Foto: dpa/Marius Becker

Kiel. Auch wenn sie eine Kreditkarte fürs Firmenkonto benutzen dürfen, müssen Arbeitnehmer ganz genau zwischen „mein“ und „dein“ unterschieden. Wenn sie das nicht tun, riskieren sie den Job. Denn Arbeitnehmer dürfen vom Arbeitgeber gestellte Bank- und Tankkarten grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke nutzen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bereits vor Jahren entschieden. Es hat dabei 2011 auch die in solchen Fällen beliebte Ausrede der Mitarbeiter aufs Korn genommen. Demnach gilt: Behauptet der Arbeitnehmer, er dürfe die Karten auch privat benutzen, müsse er dies beweisen (Az.: 2 Sa 526/10).

Der Kläger im konkreten Fall arbeitete als Disponent und erhielt von seiner Firma eine Kreditkarte und eine Tankkarte. Damit kaufte er unter anderem bei einer Supermarktkette ein, erwarb ein privates Flugticket und bestellte Kinderkleider und Haushaltsgegenstände bei einem Versand. Zudem betankte er Fahrzeuge mit fünf verschiedenen Kraftstoffarten für insgesamt mehr als 2000 Euro. Als die Arbeitgeberin diese Ausgaben bemerkte, stellte sie alle Lohnzahlungen ein. Das Arbeitsverhältnis wurde später beendet und die restliche Vergütung mit Schadensersatzansprüchen verrechnet. Der Kläger behauptete, er habe über die Arbeitgeberkonten ohne Beschränkung frei verfügen dürfen. Die Arbeitgeberin müsse das Gegenteil beweisen und sei nicht zur Aufrechnung berechtigt. Also forderte er sein Arbeitsentgelt.

Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Die Berufung des Mannes vor dem Landesarbeitsgericht blieb ohne Erfolg. Dazu die Richter: Stelle der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Bank- und Tankkarten zur Verfügung, dienten diese grundsätzlich nur der Bestreitung dienstlicher Ausgaben. Dies gelte auch dann, wenn eine ausdrückliche Absprache fehle. Wer die Karten darüber hinaus auch für private Zwecke nutze, müsse darlegen und beweisen, dass er hierzu berechtigt gewesen sei.

Wenn dies nicht gelingt, dann geht das auf Kosten des Arbeitnehmers. Er trägt das Risiko. Das sollte jedem bewusst sein, der Kreditkarten der Firma benutzt. Denn sehr oft steht hinter der privaten Nutzung solcher Karten noch nicht einmal böser Wille sondern pure Gedankenlosigkeit. Beispiel: Tanken und Waschen des Dienstwagens an der Tankstelle. Wer hier beim Warten vor der Waschanlage einen Schokoriegel isst und ein Mineralwasser aus dem Tankstellen-Shop trinkt, die er an der Kasse nicht mit eigenem Geld bezahlt hat, der bekommt unter Umständen ein Problem. Es soll sogar Arbeitgeber geben, die speziell nach solchen Dingen suchen, wenn sie einen Arbeitnehmer möglichst billig loswerden wollen.

Auch das Strafrecht versteht in diesem Punkt keinen Spaß und spricht von möglicher Untreue. Zusätzlich zum Jobverlust und zum Anspruch auf Schadensersatz droht deshalb auch eine entsprechende Vorstrafe. Und spätestens dann wird es mit dem nächsten Job nicht gerade einfach. Ein paar Euro, die man auf Kosten der Firma zu sparen glaubte, kosten einen so schnell die berufliche und die finanzielle Existenz. Ganze Familien sind daran schon zerbrochen. Deshalb sollte man grundsätzlich in allen privaten Bereichen die Finger von den Kreditkarten der Firma lassen. Denn „mein“ und „dein“ sind zwei verschiedene Dinge.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

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