Hund muss nach Beißereien mit anderen Hunden zum Gutachter

Koblenz · Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, das ein Gutachten über die mögliche Gefährlichkeit eines Hundes eingeholt werden kann, wenn das Tier an mehreren Beißvorfälllen mit anderen Hunden beteiligt gewesen ist.

Koblenz. Wenn ein Hund an mehreren Beißvorfälllen mit anderen Hunden beteiligt gewesen ist, dann darf von Amts wegen ein Gutachten über die mögliche Gefährlichkeit des Tieres eingeholt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Die Richter wiesen den Antrag eines Hundehalters gegen eine solche Anordnung ab. Das Tier des Mannes hatte mehrfach andere Hunde gebissen. Daraufhin ordnete die Ordnungsbehörde an, den Hund von einem Sachverständigen auf seine Gefährlichkeit begutachten zu lassen. Der Hundehalter argumentierte, die anderen Hunde hätten angefangen. Er zog vor Gericht. Ohne Erfolg. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gaben der Behörde Recht. Die Begutachtung setze nicht die Feststellung voraus, dass von dem Tier bereits eine Gefahr ausgegangen sei. (Az.: 7 B 10860/10.OVG). red/wi

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