Richter kippen fristlose Kündigung wegen eines Mittagsessen

Koblenz · Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Soldat nicht fristlos gekündigt werden darf, wenn er einmal sein Mittagessen nicht bezahlt.

Koblenz. Wenn ein Soldat einmal ein Mittagessen nicht bezahlen sollte, dann gefährdet dies nicht die militätische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat demgemäß die fristlose Entlassung eines Hauptgefreiten aufgehoben, der angeblich sein Mittagessen in der Kaserne nicht bezahlt haben soll. Die Entlassung des Soldaten sei weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt, hieß es in dem gestern veröffentlichten Urteil (2 K 339/10.KO).

Der Kläger ist Zeitsoldat in Idar-Oberstein. Die Bundeswehr warf ihm vor, in der Truppenküche der dortigen Kaserne ein Mittagessen für 2,70 Euro nicht bezahlt zu haben. Die Truppe hat den Mann deshalb fristlos entlassen. Begründung. Der Soldat habe das Vertrauen seines Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr. Der Hauptgefreite bestreitet den Vorwurf. Er wehrte sich gegen seine Entlassung, zunächst mit einer Beschwerde beim Dienstherren und ohne Erfolg. Daraufhin klagte der Soldat vor dem Verwaltungsgericht. Das Gericht hat seiner Klage nun stattgegeben und die Entlassung aufgehoben.

Denn: Die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr seien im Fall des Hauptgefreiten nicht ernstlich gefährdet. Eine Nachahmungsgefahr sei mangels konkreter Anhaltspunkte nicht gegeben. Und auch für die Annahme einer Wiederholungsgefahr fehle es an Gründen, da der Soldat sich bis dahin tadellos verhalten habe. Zudem habe der Mann das Mittagessen zumindest nachträglich bezahlt, so das Verwaltungsgericht. Dessen Urteil von Ende September ist noch nicht rechtskräftig. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort