Saarbrücker Gastwirt raus aus dem Knast: Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung

Saarbrücken · Vier Jahre lang soll der Betreiber eines Szenelokals keine Umsatzsteuer gezahlt haben. Jetzt stand der 55-Jährige vor Gericht. Und zur Erinnerung gab es ein Handy-Foto.



Das Landgericht Saarbrücken hat den 55 Jahre alten Ex-Betreiber eines Szene-Lokals in der Landeshauptstadt wegen vier Fällen von Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte zuvor über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt. Danach hat er in den Jahren 2010 bis 2013 für seinen Club in der Innenstadt von Saarbrücken keine Steuererklärungen abgegeben und dem Fiskus so unter dem Strich insgesamt rund 124 000 Euro Umsatzsteuer vorenthalten. Den entstandenen Schaden will der 55-Jährige widergutmachen. Zur Absicherung der Forderungen der öffentlichen Hand hat er dem Fiskus entsprechende Grundschulden auf Grundstücke übertragen.

Das Lokal des Angeklagten war 2010/2011 erstmals wegen nicht gezahlter Sozialabgaben für Mitarbeiter ins Visier der Ermittler geraten. Diese Sozialabgaben gelten rein rechtlich als Teil des Arbeitslohnes. Der Gastronom wurde deshalb vom Amtsgericht Saarbrücken 2012 wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 31 Fällen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte offensichtlich wesentliche Teile seines Geschäftes immer mit Bargeld abgewickelt.

Das wurde ein Fall für die Steuerfahnder. Die bemerkten schnell, dass für den Club ab 2010 zwar keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben worden waren. Die Ermittler fanden allerdings interne Tagesabrechnungen des Lokals aus den Jahren 2010/2011. Daraus konnten sie für diese Zeit die hinterzogene Umsatzsteuer berechnen. Das war mit Blick auf die Jahre 2012/2013 nicht so einfach. Hier rekonstruierten die Ermittler über die Wareneinkäufe und Ausgaben des Lokals den möglichen Umsatz und die mögliche Umsatzsteuer.

Insgesamt hatte der Angeklagte demnach rund 213 000 Euro Umsatzsteuer beim Fiskus nicht angegeben. Davon zogen die Ermittler die von dem Lokal an Lieferanten gezahlte und damit absetzbare Umsatzsteuer ab. Sie errechneten so unter dem Strich einen Steuerschaden von 124 000 Euro zu Lasten der Allgemeinheit. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und im November 2016 sollte der Strafprozess gegen den 55-Jährigen beginnen. Aber der Gastronom erschien nicht zu dem Termin. Daraufhin wurde vom Landgericht ein Haftbefehl erlassen. Der Mann wurde gesucht, gefunden, festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Im Februar 2017 konnte der Strafprozess vor der Großen Wirtschafstrafkammer losgehen. Der Angeklagte wies dort die Vorwürfe zunächst zurück und betonte, dass er für den Betrieb des Clubs nicht verantwortlich gewesen sei. Dies sei Sache der jeweiligen "Betriebsleiter" gewesen. Aber diese schilderten die Sachlage als Zeugen anders. Danach war der 55-Jährige der faktische Betreiber des Lokals. Nach diesem Ergebnis der Beweisaufnahme erklärte sich der Mann zur Widergutmachung des Schadens und zu einem Geständnis bereit. Daraufhin wurde er wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung (2011, 2012, 2013) zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Wegen der Hinterziehung aus dem Jahr 2010 wurde das Urteil des Amtsgerichts in Sachen Sozialabgaben um den Vorwurf der Steuerhinterziehung ergänzt und um vier Monate Gefängnis auf Bewährung erhöht.

Mit der Verkündung des Urteils wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Er war wieder ein freier Mann. Sehr zur Freude seiner Frau, die als Zuschauerin zu dem Strafprozess gekommen war. Beide umarmten sich herzlich direkt neben der Anklagebank im Sitzungssaal des Landgerichts. Und zur Erinnerung gab es offenbar ein schnelles, privates Foto mit dem Smartphone.

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