Rentner stirbt an Schädelbruch: Bewährungsstrafe für 27-Jährigen

Saarbrücken · Wegen fahrlässiger Tötung hat das Landgericht einen 27-Jährigen verurteilt. Er hatte in Hüttigweiler bei einem Streit einen Rentner geschubst. Der fiel zu Boden und erlitt einen Schädelbruch.



Nach dem tödlich verlaufenden Streit um ein falsch geparktes Auto in Illingen-Hüttigweiler hat das Landgericht Saarbrücken einen 27-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außderdem muss der Angeklagte die Kosten für die Beerdigung seines Opfers in Höhe von mehr als 9000 Euro bezahlen. Der junge Familienvater aus der Landeshauptstadt hatte im Mai 2015 einen Rentner (72) an der Straße vor dessen Haus weggeschubst. Der ältere Mann stürzte zu Boden und erlitt einen tödlichen Schädelbruch.

Als der 27-Jährige von der Polizei erstmals über die schweren Verletzungen des Rentners informiert wurde, brach er in Tränen aus. Er hatte nach dem Sturz des 72-Jährigen erste Hilfe geleistet, den Notarzt gerufen und sinngemäß erklärt: "Hier liegt ein Mann auf der Straße. Er hat eine Platzwunde am Kopf. Er wollte meine Freundin angreifen. Ich bin dazwischen und habe ihn geschubst. Er ging zu Boden." Bei der Polizei betonte der durchtrainierte Saarbrücker außerdem: "Ich habe keine Kraft eingesetzt. Ich habe Respekt vor alten Menschen." Er habe deshalb den Mann eher zurückgeschoben, zurückgedrängt. Aber doch nicht fest gestoßen. Dann sei der ältere Mann plötzlich umgefallen und im Gesicht ganz blau geworden.

Und das alles wegen einem angeblich falsch geparkten Auto an jenem Vormittag im Mai. Damals waren der spätere Angeklagte, seine Lebensgefährtin (26) und die gemeinsame Tochter nach Hüttigweiler gefahren, weil der Mann dort via Internet ein gebrauchtes Videospiel gekauft hatte. Sie kannten sich vor Ort nicht aus und stellten das Auto in die vermeintliche Ausfahrt des Hauses der Verkäuferin. Der Mann ging hoch, um das Videospiel zu holen. Seine Freundin und ihre Tochter blieben im Auto. Über das, was dann passierte, gab es vor Gericht höchst unterschiedliche Aussagen von den beiden beteiligten Frauen. Demnach und nach Feststellung der Richter dürfte es etwa so gewesen sein: Das Saarbrücker Auto stand nicht in einer Einfahrt - sondern in einer kleinen Durchfahrtsstraße, die auch zum Haus des Rentners führte. Dorthin wollte dessen Tochter (27) mit dem Auto. Sie sah das fremde Auto vor sich, musste bremsen und hupte. Vorne erschraken Mutter und Kind. Daraufhin stieg die 26-Jährige Saarbrückerin aus, ging nach hinten und stellte die junge Frau aus Hüttigweiler zur Rede. Auch sie stieg wohl aus und ein Wort gab das andere. Angeblich bis hin zu wüsten Beschimpfungen und ersten Tätlichkeiten. Schließlich fuhr die Tochter des Rentners zurück, rammte eine Straßenlaterne und beschädigte das Heck ihres Autos.

Die Saarbrückerin klingelte unterdessen an dem Haus, rief ihren Lebensgefährten und berichtete ihm wütend von üblen Beschimpfungen wie "Fotze", "Hure", "Scheiß Stadtleute", "Scheiß Hartz-IV-Leute". Die Saarbrücker stiegen ein und wollten nach Hause. Dann entdeckten sie auf der Straße die Frau aus Hüttigweiler in der Nähe ihres beschädigten Autos. In diesem Moment hätte der 27-Jährige aus der Landeshauptstadt einfach weiterfahren sollen. Aber das tat er nicht. Er hielt an, angeblich um die fremde Frau wegen ihres Verhaltens zur Rede zu stellen. Aber zu einer Aussprache kam es nicht. Stattdessen stieg die Lebensgefährtin des Angeklagten aus und ging in Richtung der vorherigen Kontrahentin aus Hüttigweiler. Es entwickelte sich eine Rangelei, dann fast schon Prügelei zwischen den Frauen, bei der beide verletzt wurden. Zwei Zeugen, die zufällig mit dem Auto vorbeikamen, sahen das Ganze aus der Ferne, dachten "das geht nicht gut aus" und hielten an. Sie wollten schlichten oder dazwischen gehen. Aber es war zu spät. Zwischenzeitlich war nämlich der 1,64 Meter große Rentner mit den Pantoffeln an den Füßen aus dem Haus gekommen und schimpfte. Er ging in Richtung der beiden sich schlagenden Frauen. Woraufhin der Angeklagte nach Feststellung der Richter einen Schritt auf den kleinen Mann zu machte und ihn mit beiden Händen wegschubste. Der 27-Jährige hätte sich dem Rentner auch einfach nur in den Weg stellen können. Aber so stürzte der 72-Jährige ohne Reaktion nach hinten, schlug mit dem Kopf auf den Boden und blieb mit großen Augen liegen. Er kam in eine Klinik, fiel ins Koma und starb einige Wochen später, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

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