Logopäde greift zum Schürhaken und vertreibt einen Einbrecher

Saarbrücken · Meine Wohnung ist mein Burg. Getreu dieser Devise hat ein Logopäde aus Saarbrücken sein Heim verteidigt. Als ein Einbrecher die Haustür aufbrechen wollte, griff der Mann zum Schürhaken, vertrieb den Eindringling. Nun stand der verhinderte Dieb vor Gericht.

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 23 Jahre alten Saarländer wegen eines versuchten Einbruchs zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte junge Mann hatte am Nachmittag des 24. Februar 2015 in Saarbrücken versucht, in eine Erdgeschosswohnung einzubrechen. Aber der Wohnungsinhaber war zu Hause, vertrieb den jungen Mann mit einem Schürhaken und rief die Polizei. Ein Nachbar verfolgte unterdessen den Beschuldigten und sah, wie er in einen Linienbus stiegt. Ein paar Stationen weiter warteten uniformierte Beamte an einer Haltestelle und nahmen den jungen Mann mit auf die Wache.

Dort und nun auch im Gerichtssaal konnte der Saarbrücker Wohnungsinhaber, ein Logopäde, den voll geständigen Angeklagten eindeutig identifizieren. "Ja, da sitzt er." Da sei er sich zu 100 Prozent sicher. Schließlich habe er ihn rund um die Wohnung gut zehn bis 15 Minuten beobachtet, so der 54 Jahre alte Zeuge. Der Logopäde weiter: Er habe damals krank und mit Fieber in der Wohnung gelegen. Dann habe es an der Haustür geklingelt. Aber er habe nicht aufgemacht, weil er seine Ruhe haben wollte. Kurze Zeit später habe es wieder geklingelt, und wieder. Da sei er aufgestanden und habe nach außen geschaut. Dort habe er einen jungen Mann beobachtet, der immer wieder vor dem Haus hin und her lief, in Richtung der Wohnung schaute und Klingeln kam. "Das war seltsam", so der Zeuge.

Schließlich - wohl als der Fremde dachte, dass niemand zu Hause sei - habe er ein Kratzen an der Tür gehört, so der 54-Jährige. Durch den Türspion habe er gesehen, dass der junge Mann die Tür aufbrechen will. Also habe er sich gewehrt. Er habe die Tür aufgerissen, sich groß gemacht und mit lautem Gebrüll den Schürhaken geschwungen. Der junge Mann sei erst zurück und dann wieder nach vorne. Da habe er mit dem Schürhaken in Richtung des Angreifers geschlagen und vielleicht auch getroffen, so der Logopäde. Schließlich sei der Fremde weggelaufen. In dem Moment kam zufällig ein Nachbar mit dem Auto vorbei und der 54-Jährige bat ihn, den Flüchtenden vorsichtig zu verfolgen.

Der 23 Jahre alte Angeklagte bestätigte diese Geschichte. Er berichtet davon, dass er nach der Scheidung der Eltern in "schlimmen Verhältnissen" bei seinem Vater aufgewachsen sei. Schon im Alter von 13/14 Jahren sei er als der Jüngste immer wieder von älteren männlichen Verwandten zum Trinken und zum Stehlen aufgefordert worden. Später, mit 14/15 Jahren, habe er zudem angefangen, regelmäßig Cannabis zu konsumieren. Dazu passen die Vorstrafen des 23-Jährigen. Bereits im Alter von 14/15 Jahren wurde er erstmals wegen Drogenbesitzes verwarnt. Es folgten bis 2013 drei Verurteilungen wegen Sachbeschädigung, versuchter räuberischer Erpressung, Körperverletzung, Nötigung, Drogendelikten und versuchten Einbruchs. Zeitweise saß der junge Mann in Jugendhaft. Als Jugendlicher und als Heranwachsender bekam er Bewährungsstrafen. Die letzte Bewährungsfrist war zur Zeit des versuchten Einbruchs in Saarbrücken noch offen. Erst zwei Monate später wäre sie abgelaufen.

Dennoch und wegen der besonderen Umstände des Falles bekam der junge Mann nun auch als Erwachsener noch einmal ausnahmsweise eine Bewährungsstrafe. Und das kam so: Bereits bei der ersten Vernehmung nach der Tat fiel einem Polizeibeamten das teils seltsame Verhalten des Beschuldigten auf. Er gab seltsame Antworten, reagierte teils unpassend. Zu dem Zeitpunkt war noch unklar, ob es sich hier um Schauspielerei oder den Beginn einer echten Krankheit handelte.

Das sollte sich im Verlauf des Jahres 2015 ändern. Es zeigten sich deutliche Symptomen einer akuten Schizophrenie mit schweren Wahnvorstellungen. Aus Sicht der gerichtlichen Gutachterin könnte diese Krankheit durch den Genuss von Drogen hervorgerufen oder verstärkt worden sein. Und es sei möglich, dass sie bereits bei dem versuchten Einbruch in Saarbrücken eine Rolle gespielt habe. Das Gericht billigte dem Angeklagten deshalb vermindert Schuldfähigkeit zu. Außerdem berücksichtigten die Richter, dass der 23-Jährige zwischenzeitlich in einer Therapie sei, die sich sehr gut entwickele. Mit Hilfe von Medikamenten könne der Mann deshalb seit Monaten ein normales Leben mit einer Arbeitsstelle und ohne Drogen führen. Dieser Weg in die richtige Richtung müsse fortgesetzt und unterstützt werden, betonten die Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

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