Anwälte warnen: Nachbars Garten ist bei Pokémon-Jagd verbotene Zone

Saarbrücken · Weltweit sind die Menschen im Pokémon-Fieber und auf der Suche nach den kleinen Monstern im Grenzbereich zwischen virtueller und realer Welt. Aber Achtung: Wer hier nicht genau im Auge behält, was im wirklichen Leben erlaubt ist und was nicht, der muss unter Umständen dafür büßen.

Was geht und was geht nicht bei der Pokémon-Jagd? Der Saarländische Anwaltverein liefert dazu Antworten und erklärt, wie man rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.

Ganz wichtig ist dabei aus Sicht der Juristen, dass man das Hausrecht der Grundstückseigner beachtet, auf deren Gebiet sich die kleinen Monster verstecken. Hier gilt laut Rechtsanwalt Christoph Clanget: "Wer unberechtigt in fremde Haus- oder Gartengrundstücke eindringt, ist nicht nur unhöflich sondern kann sich sogar strafbar machen." Auch die Erklärung, man habe nur ein Pokémon-Monster jagen wollen, berechtige nicht zur Verletzung des Hausrechts. Das gelte nicht nur auf Privatgelände sondern auch in öffentlich zugänglichen Museen, Krankenhäusern, Bibliotheken, Schulen, Restaurants, Geschäften oder Lokalen. Dort könne das Spielen von "Pokémon Go" untersagt sein. Die Spieler sollten deshalb auf entsprechende Hinweise achten und diese respektieren. Wer sich nicht daran halte, der riskiere ein Hausverbot und sogar eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Noch heftiger kann es Spieler treffen, die im Straßenverkehr die Regeln nicht einhalten. "Pokémon Go" sollte deshalb niemals am Steuer gespielt werden. Dazu der Pressesprecher der Saar-Anwälte: "Jagen und Fahren geht nicht." Es sei schon nicht erlaubt, während des Autofahrens das Handy in die Hand zu nehmen. Deshalb sei es erst recht nicht erlaubt, damit zu spielen. Werde man erwischt, drohen ein saftiges Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. Sobald ein Unfall passiere, gebe es richtig Ärger. Bei einer solch groben Fahrlässigkeit, zahle die Kaskoversicherung des Fahrzeuges regelmäßig nicht und auch die Haftpflichtversicherung könne eventuell Regress nehmen. Das könne unter dem Strich den unaufmerksamen Pokémon-Spieler einige Tausend Euro kosten. Wenn bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen, könne das Ganze auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Fazit: "Beim Fahren sollte jeder die Finger vom Handy lassen." Das gelte erst Recht für Monster-Jäger.

Aber auch als Fußgänger sei nicht alles machbar. Auch hier müsse man die reale Welt aufmerksam im Auge behalten. Wer mit dem Handy vorm Gesicht rumlaufe und nicht beachte, was um ihn herum geschieht, handele fahrlässig bis grob fahrlässig. Komme es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fußgänger, Fahrrädern oder auch mit motorisierten Verkehrsteilnehmern, so hafte der Spieler zivilrechtlich für den Schaden. Unter Umständen drohe auch hier der Verlust des Versicherungsschutzes. Kritisch sei es auch, wenn der Pokémon-Spieler selbst angefahren werde. In einem solchen Fall könne ihm unter Umständen eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen werden. Dann bliebe er auf einem Teil seines Schadens sitzen. Pokémon-Spieler sollten deshalb im öffentlichen Verkehr unbedingt darauf achten, sich auch auf die reale Welt um sich herum zu konzentrieren. Egal ob sie zu Fuß, mit dem Rad, dem Auto, dem Roller oder wie auch immer unterwegs sein sollten.

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