Ohne Fahrkarte im ICE: Mann trägt eine Mütze mit „Ich fahre schwarz“

Köln · Kurioser Fall: Ein Mann wird ohne Fahrkarte im Zug erwischt. Aber auf seiner Mütze steht deutlich: „Ich fahre schwarz“. Also meint er, dass er nicht wegen Erschleichens einer Beförderungsleistung bestraft werden kann.

Das Fahren ohne Fahrschein bleibt auch beim Tragen einer Mütze mit der deutlich sichtbaren Aufschrift "Ich fahre schwarz" strafbar. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Köln in dritter Instanz bestätigt (Az.: III-1 RVs 118/15).Der Angeklagte hatte im November 2011 in Köln den ICE Richtung Frankfurt/Main bestiegen und sich einen Sitzplatz gesucht. Eine Fahrkarte hatte der Mann nicht. Er hatte sich aber einen Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" in seine umgeklappte Wollmütze gesteckt, ohne sich beim Einsteigen oder bei der Sitzplatzsuche einem Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn zu präsentieren. Erst bei einer routinemäßigen Fahrscheinkontrolle wurde der Zugbegleiter auf den Angeklagten und den Zettel an der Mütze aufmerksam.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts hat der Angeklagte damit den Straftatbestand der Beförderungserschleichung erfüllt. Wie zuvor bereits das Landgericht Bonn gehen die Oberrichter davon aus, dass trotz des Zettels an der Mütze im konkreten Fall eine Leistung erschlichen wurde. Wer in einen abfahrbereiten ICE einsteige und sich ohne Kontaktaufnahme zu einem Zugbegleiter einen Sitzplatz suche, der gebe er sich den Anschein, dass er die nach den Geschäftsbedingungen der Bahn erforderlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfülle. Der an der Mütze angebrachte Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" erschüttere diesen Eindruck nicht.

Hierzu wäre erforderlich, dass der Fahrgast offen und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, den Fahrpreis nicht entrichten zu wollen. Dass andere Fahrgäste vor Fahrtantritt oder während der Fahrt die Aufschrift wahrnehmen, sei unerheblich. Auch interessiere sich ein Fahrgast regelmäßig nicht dafür, ob andere Fahrgäste über eine Fahrkarte verfügen oder nicht. Schließlich sei es nicht Sache der anderen Fahrgäste, den Fahrpreisanspruch der Deutschen Bahn AG durchzusetzen oder den Fahrgast ohne Fahrschein an der Beförderung zu hindern. Gegen den Beschluss des Senats ist kein Rechtsmittel mehr möglich. wi

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