Bundesgericht bestätigt lebenslange Haft für Mord an Säugling

Karlsruhe · Wenn ein Vater sein Kind umbringt, damit er in Ruhe einen Film schauen kann, dann ist das ein Mord aus niedrigen Beweggründen. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.


Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines 24-jährigen Vaters wegen Mordes an seinem eigenen Kind bestätigt. Das Landgericht Limburg an der Lahn habe den Mann in erster Instanz zu Recht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, so die Bundesrichter.Der Sachverhalt: Nach den Feststellungen des Landgerichts sollte der Mann sein rund einen Monat altes Kind für kurze Zeit beaufsichtigen, als die Mutter abends zu Nachbarn gegangen war. Der Angeklagte wollte währenddessen jedoch ungestört einen Film auf DVD ansehen und fühlte sich durch das Schreien des Kindes gestört. Nachdem seine Versuche, das Kind zu beruhigen, gescheitert waren und der Säugling sich auch auf das T-Shirt des Angeklagten erbrochen hatte, geriet der Angeklagte in Wut. Er versetzte seinem Sohn zwei wuchtige Faustschläge auf den Oberkörper, wodurch es zu Zerreißungen an Herz und Leber kam. Außerdem brachte der junge Vater dem Kind schwerste Kopfverletzungen bei.
Das Landgericht hat die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, weil ein besonders krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Tathandlung vorlag. Der Bundesgerichthof ist dieser Argumentation gefolgt und hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. red/wi

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