Waffennarr hatte über 10 000 Schuss Munition im Keller

Saarbrücken · Ein Waffennarr aus dem Saarland musste bereits zum zweiten Mal vor seine Strafrichter. Bei der ersten Runde war er 2006 wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden. Jetzt ging es um eine Kiste mit 10 000 Schuss Munition.

Ein ehemaliger Jäger und Sportschütze aus dem Regionalverband ist wegen des illegalen Besitzes von mehr als 10 000 Schuss Munition zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss der arbeitslose Maschinenschlosser 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und 600 Euro Geldbuße an die Landeskasse zahlen.

Damit blieben die Richter unter dem Strafantrag des Oberstaatsanwalts. Der Anklagevertreter hatte eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung gefordert. Begründung: Der einschlägig vorbestrafte, 58 Jahre alte Mann habe kiloweise Munition in einem Kellerraum gehortet. Darunter seien auch 50 Patronen mit Leuchtspurmunition gewesen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. So etwas sei unverantwortlich und extrem gefährlich. Man müsse sich nur einmal vorstellen, was bei dieser Menge an ungesichertem Sprengstoff alles hätte passieren können. Beispielsweise bei einem Feuer in dem Wohnhaus.

Diese Gefährlichkeit seiner Munition hatte der Angeklagte ab einem gewissen Punkt offenbar nicht mehr gesehen. Nach eigener Aussage hatte er die Munition 1998-2000 gleich kistenweise gekauft. Damals war er Jäger und Sportschütze, hatte etwa zehn Lang- und Kurzwaffen legal in Besitz. Und die Munition dafür habe er en gros sehr billig bekommen - statt 98 Pfennig pro Schuss habe er nur sieben Pfennig zahlen müssen. Also habe er zugeschlagen - und anschließend an einem Tag auf dem Schießstand "bei den Amerikanern in K-Town (Kaiserslautern)" auch mal 300 Schuss abgegeben. Im Jahr 2006 war damit aber Schluss. Es stellte sich heraus, dass der frühere Freiberufler manche Waffen zwar legal besaß, er hatte aber auch sechs illegale Schusswaffen - darunter zwei Maschinenpistolen, die als Kriegswaffen gelten.

Der Mann wurde deshalb 2006 in seinem ersten Strafprozess zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine illegalen Waffen wurden eingezogen, seine ehemals legalen Waffen und seine Waffenbesitzkarte musste er abgeben. Das hätte er auch mit der Munition machen müssen. Aber irgendwie blieb die Kiste mit den Patronen zurück - warum auch immer. Der Angeklagte behielt sie und nahm sie auch bei einem Umzug mit in sein neues Heim. Dort deponierte er die große Kiste in einem Abstellraum im Keller. Und eigentlich wollte er sie ja bei der Polizei abgeben, sagte der 58-Jährige. Aber dann habe der Vermieter Zementsäcke vor der Tür des Abstellraums gelegt und später sogar Möbel. Also sei er nicht mehr in die Abstellkammer gekommen. Und die Munitionskiste dort drinnen habe er irgendwie vergessen, so der Angeklagte. Folge: Die Kiste und ihr gefährlicher Inhalt lagen über Jahre im Keller. Aber schließlich wurde die Sache doch noch bekannt - wohl im Zuge eines Streites mit dem Vermieter - und im Juni 2012 konnte die "vergessene" Munition sichergestellt werden. wi

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