Geladene Pistole im Bett - Mann muss Waffenbesitzkarte abgeben

Koblenz. · Der Wilde Westen liegt definitiv nicht im Landkreis Trier-Saarburg. Auch wenn ein Einheimischer das offenbar glaubte und unter seiner Matratze eine geladene Pistole liegen hatte. Jetzt ist er seine Schusswaffen und seine Waffenbesitzkarte los.

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen kann wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, wenn der Betroffene eine geladene Pistole unter seiner Matratze aufbewahrt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (7 A 10715/13.OVG).
Der Fall: Bereits deren Erwerb und Besitz erfordert eine Erlaubnis, die so genannte Waffenbesitzkarte. Der Betroffene, der allein in einem Haus lebt, hatte eine solche Waffenbesitzkarte. Im Januar 2012 bekam er daraufhin nach Ankündigung Hausbesuch von Mitarbeitern des Landkreises zur Überprüfung der Verhältnisse vor Ort. Dabei wurde festgestellt, dass der Waffenfreund eine geladene Pistole unter seiner Bettmatratze aufbewahrte und zwei weitere geladene Kurzwaffen in einem Waffenschrank. Daraufhin widerrief der Landkreis die Waffenbesitzkarten wegen fehlender Zuverlässigkeit des Mannes.
Das Verwaltungsgericht Trier und nun auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigten diese Entscheidung. Begründung: Nach dem Waffengesetz habe der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmen können. Schusswaffen dürften deshalb nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern die Aufbewahrung nicht in einem speziellen Sicherheitsbehältnis erfolge. Damit solle die rasche Entwendung von Schusswaffen nebst passender Munition zum alsbaldigen Missbrauch erschwert werden. Gegen diese wesentlichen Vorschriften zur Aufbewahrung habe der Mann verstoßen, indem er eine geladene Pistole unter seiner Bettmatratze aufbewahrte und zwei weitere geladene Kurzwaffen in einem Waffenschrank. Dies rechtfertige die Prognose, dass er auch künftig Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahren werde. red/wi

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