Bruder stirbt: Erbschaftssteuer benachteiligt Geschwister, die zusammen lebten

Köln · Wenn Brüder und Schwestern bis zum Tod zusammen leben, wird Erbschaftsteuer fällig. Aber die Geschwister-Erben müssen mehr zahlen als Eheleute oder eingetragene Lebenspartner. Zu Recht?

Köln. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Geschwistern, die zusammen leben, nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen zustehen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (Az.: 9 K 3197/10).
In dem von Juris veröffentlichten Fall ging es um das Erbe eines verstorbenen Mannes. Er hatte sein ganzes Leben und bis zum Tod mit seinen Geschwistern zusammen gewohnt und gewirtschaftet. Das war ihr Lebens- und Familienmodell. Die Geschwister forderten deshalb vor Gericht ihre Einstufung in Erbschaftsteuerklasse I, die Ehegatten und Lebenspartner umfasst. Die Kläger sahen ihr Lebensmodell als mit der Ehe beziehungsweise der Lebenspartnerschaft vergleichbar an und beriefen sich auf die Verletzung von Verfassungsrecht.

Das Finanzgericht Köln hat die Klage abgewiesen. Es sah in der erbschaftsteuerlichen Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten. Insbesondere sei der Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handele. Auch sei eine Differenzierung sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitige Unterhaltspflicht bestehe. Schließlich liege keine Verletzung des Schutzes der Familie (Artikel 6 Grundgesetz) vor, da die Geschwistergemeinschaft nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Kleinfamilie zähle.

Auch mit Blick auf einen weiteren Streitpunkt folgten die Richter den Klägern nicht. Die Geschwister des im Jahr 2009 Verstorbenen hatten argumentiert, dass für sie in jedem Fall deutlich geringere Steuersätze gelten müssten als für nicht mit dem Toten verwandte Personen. Ob eine entsprechende Anwendung der ab dem 01.01.2010 für Geschwister wesentlich reduzierten Steuersätze bereits im Streitjahr 2009 in Betracht kommt, das ist bislang aber von der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Das Finanzgericht Köln hat es in seinem Urteil abgelehnt, da hierfür keine gesetzliche Grundlage bestehe. Die Revision gegen dieses Urteil zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen. red/wi

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