Politiker fliegt nach Wahlkampf mit Fäusten aus dem Stadtrat

Trier/Koblenz · Kurz vor den Kommunalwahlen im Juni 2009 verprügelte der Kreisvorsitzende der NPD mit einer Gruppe von sieben bis acht Personen einen linksgerichteten Jugendlichen, der Wahlplakate der NPD abgerissen hatte. Das wurde jetzt vor Gericht verhandelt.

Trier/Koblenz. Ein Politiker, der den Begriff "Wahlkampf" allzu wörtlich nimmt und sich an Handgreiflichkeiten gegen Andersdenkende beteiligt, riskiert sein Mandat. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz.

Dort ging es den Fall eines Stadtrates aus Trier. Er ist Kreisvorsitzender der NPD. Kurz vor den Kommunalwahlen im Juni 2009 verprügelte eine von ihm angeführte Gruppe von sieben bis acht Personen einen linksgerichteten Jugendlichen, der Wahlplakate der NPD abgerissen hatte. Das zu Boden gegangene Opfer erhielt von den Begleitern des Antragstellers zahlreiche Faustschläge und Tritte gegen Kopf und Körper, während der Politiker das Geschehen beobachtete. Wegen des Vorfalls wurde er vom Landgericht Trier rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Trierer Stadtrat beschloss daraufhin, ihn sofort vollziehbar auszuschließen.

Dagegen klagte der Politiker. Außerdem stellte er einen Eilantrag mit dem Ziel, bis zum Abschluss des Klageverfahrens seine Rechte als Ratsmitglied weiterhin wahrnehmen zu können. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dies in zweiter Instanz des Eilverfahrens. Begründung:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss aus dem Stadtrat seien nach der in einem Eilverfahren nur möglichen überschlägigen Prüfung erfüllt. Der Mann sei zu einer Freiheitsstrafe von über drei Monaten verurteilt worden. Er habe durch die begangene Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt. Statt sich auf die staatliche Strafverfolgung zu verlassen, habe der Antragsteller zum Mittel der Gewalt gegenüber seinen politischen Konkurrenten gegriffen und so die Grenzen einer zulässigen politischen Auseinandersetzung bewusst missachtet. Als Ratsmitglied sei er damit untragbar geworden (Az.: 2 B 11158/11.OVG). red/wi

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