Sohn geht nicht zur Schule – Mutter muss deshalb ins Gefängnis

Frankfurt · Eine Mutter, die ihren Sohn hartnäckig der Schulpflicht entzogen hat, muss eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten absitzen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in dritter Instanz bestätigt.

Frankfurt. Eine Mutter, die ihren Sohn hartnäckig der Schulpflicht entzogen hat, muss eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten absitzen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in dritter Instanz bestätigt. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt ( Az.: 2 Ss 413/10).

In dem vom Beck online veröffentlichen Fall hatte die von ihrem Ehemann getrennt lebende Angeklagte ihren minderjährigen Sohn zwischen November 2008 und Februar 2009 an 37 Tagen nicht zur Schule geschickt. Der Junge stand zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissenstand eines Sonderschülers der Vierten Klasse. Obwohl er altersgemäß, mit 14/15 Jahren, die Neunte Klasse hätte besuchen müssen. Schon seit 2004 war es immer wieder passiert, dass er die meiste Zeit nicht in die Schule ging. Die Angeklagte war daraufhin zunächst zu Geldstrafen und im September 2008 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, ohne dass sich etwas änderte.

Fazit der Richter: Die Mutter habe vorsätzlich gegen das Schulgesetz verstoßen. Die dort geregelte, allgemeine Schulpflicht diene dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Heranbildung zu einem verantwortlichen Staatsbürger. Dieser Schutz werde durch den staatlichen Erziehungsauftrag und die allgemeine Schulpflicht gewährleistet. Danach ist es die Pflicht der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Schulunterricht teilnehmen können. Tun die Eltern dies nicht, so ist dies ein aktiver und strafbarer Verstoß gegen die Schulpflicht. Im vorliegenden Fall sei deshalb sogar die Verhängung der gesetzlich möglichen Höchststrafe gerechtfertigt. Denn die im Vorfeld eingesetzten milderen Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnahme am Schulunterricht hätten nichts genutzt. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort