Sarg bei Beerdigung beschädigt – Wer muss Schadensersatz zahlen?

Osnabrück · Über einen beschädigten Sarg musst das Landgericht Osnabrück entscheiden.

Osnabrück. Wer muss bezahlen, wenn bei einer Beerdingung der Sarg beschädigt wird? Das Landgericht Osnabrück hatte zu klären, ob und gegen wen ein Anspruch auf Schadensersatz besteht (Az.:5 O 2317/10).

In dem vom Rechtsportal Juris veröffentlichten Fall ging es um eine Beerdigung vom Juli 2010. Damals wurde der verstorbene Vater des Klägers bei einer Trauerfeier auf einem städtischen Friedhof in Osnabrück beerdigt. Der Sarg passte jedoch nicht in die ausgehobene Grube. Beim Versuch, den Sarg in die Grube einzulassen, kam es zu einer Schrägstellung des Sargs mit einem hörbaren Aufprall des Leichnams. Erst nachdem die Grube vergrößert worden war, konnte der beschädigte Sarg in das Grab eingelassen werden.

Der Sohn des Verstorbenen verlangte darauf die Hälfte des Kaufpreises als Schadensersatz wegen der Sargbeschädigung. Zudem forderte er Schmerzensgeld, weil der hörbare Aufprall des Leichnams bei den Familienangehörigen zu Schockschäden geführt habe. Das Landgericht Osnabrück lud die Parteien zu einer Güteverhandlung. Dabei wurde deutlich, dass es dem Sohn in erster Linie nicht um Geld, sondern um eine Entschuldigung der Stadt ging. Der Vertreter der Stadt Osnabrück hat daraufhin im Termin zum Ausdruck gebracht, dass man den unglücklichen Verlauf der Beerdigung sehr bedauere und zu einer symbolischen Zahlung bereit sei. Dem Landgericht ist es dann gelungen, die unterschiedlichen Vorstellungen der Parteien zur Höhe dieser Zahlung zusammen zu bringen. Am Ende war die Stadt bereit, die Summe von 500 Euro zu zahlen und der Streit wurde endgültig beigelegt. red/wi

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