Was es nach einem Unfall zu beachten gibt

München · Nach einem Unfall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zuerst muss die Sicherheit am Unfallort gewährleistet werden. Gibt es Verletzte oder einen hohen Sachschaden, müssen die Beteiligten die Polizei einschalten. Sinnvoll ist es in solch einem Fall zudem, einen Anwalt zu kontaktieren.

(np) Nach einem Unfall sind die Beteiligten häufig aufgebracht. Dabei gilt es gerade in solch einer Situation, die Nerven zu behalten und überlegt zu handeln. Wichtig sei es, als erstes die Warnblinkanlage einzuschaltet, erklärt der Automobilclub ADAC . Danach müssen Beteiligte die Warnweste angelegen und das Warndreieck im Abstand von etwa 150 Schritten zum Unfallort aufstellen. Verletzten müsse Erste Hilfe geleistet werden. Zudem gelte es, den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu rufen.

Wenn es Verletzte gab oder ein hoher Sachschaden entstanden ist, muss außerdem immer die Polizei gerufen werden. Danach sollten die Personalien der Unfallbeteiligten und die Unfallstelle fotografiert werden.

Risiko Fahrerflucht

Wenn der Unfallgegner nicht anwesend ist, etwa bei Schäden am geparkten Fahrzeug, müsse der Unfallverursacher eine angemessene Zeit warten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reiche nicht aus. Wer das nicht beachte, begehe Fahrerflucht. Der Geschädigte müsse informiert oder der Schaden der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

Einen Rechtsanwalt einzuschalten, sei nach einem Unfall grundsätzlich sinnvoll, vor allem bei Verletzungen oder einem Totalschaden des Fahrzeugs. Habe der Unfallgegner den Schaden verursacht, könnten die Ansprüche der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Bei Reparaturkosten von mehr als 750 Euro habe der geschädigte Autofahrer das Recht, die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen zu lassen.

Werkstatt ist frei wählbar

Ein Schaden dürfe in einer Werkstatt eigener Wahl repariert werden. Es bestehe zudem die Möglichkeit, sich den Schaden gemäß Kostenvoranschlag oder Gutachten auszahlen zulassen. Zudem bestehe der Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten in der Zeit, in der das Fahrzeug repariert wird.

Gesundheitliche Beschwerden, die durch den Unfall entstanden sind, sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem nach der Schwere der Verletzungen und der Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

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