Stur stellen kann teuer werden

Hamburg · Wer im Ausland geblitzt wird, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn mit der Rückkehr nach Deutschland hat sich ein Knöllchen keineswegs erledigt. Wer den Strafzettel ignoriert, dem droht bei der Wiedereinreise möglicherweise eine saftige Rechnung.

 Werden Autofahrer im Ausland geblitzt, kann es unter Umständen richtig teuer werden. Foto: Seeger/dpa

Werden Autofahrer im Ausland geblitzt, kann es unter Umständen richtig teuer werden. Foto: Seeger/dpa

Foto: Seeger/dpa

Egal ob Österreich oder Frankreich - für Autofahrer sind die Grenzen in die europäischen Nachbarländer offen, denn in der EU gilt die Reisefreiheit. Die gilt aber auch für Strafzettel . Wer im Ausland geblitzt worden ist, kann nicht darauf hoffen, in Deutschland verschont zu werden. "Bußgelder aus dem europäischen Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vollstreckt werden", sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg .

Seit 2010 könnten Strafzettel ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. Wie schnell die Höhe von 70 Euro erreicht ist, zeigt ein Blick auf die "Preisliste" der Nachbarländer. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts kostet in Deutschland 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. "In Frankreich werden zwischen 135 bis 375 Euro fällig, in Italien mindestens 150 Euro und in Österreich sogar bis zu 2180 Euro", sagt Hannes Krämer, Jurist beim Autoclub Europa (ACE).

Sonderfall Österreich

Noch einmal verschärfte Bedingungen gelten für Strafzettel in Österreich. "Hier gibt es bereits seit Oktober 1990 ein Abkommen, welches die Vollstreckung österreichischer Bußgelder bereits ab einem Betrag von 25 Euro möglich macht", erläutert Mielchen. In der direkten Praxis ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Prüfung und Vollstreckung der Bußgelder zuständig.

Liegt der Strafzettel inklusive Verfahrenskosten unter 70 Euro, ist der Verkehrssünder aber keineswegs aus dem Schneider. Denn selbst wenn das Bundesamt das Knöllchen nicht verfolgt, kann es jederzeit bei der Wiedereinreise in das jeweilige Land zur Vollstreckung kommen. "Dabei sollte man auch beachten, dass sich nicht gezahlte Bußgelder erhöhen können und sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich ist", warnt Rechtsanwältin Mielchen.

Wer in einem Nicht-EU-Land verwarnt wird, muss keine Post von den deutschen Strafverfolgungsbehörden befürchten. Jedoch kann es auch hier bei einer Wiedereinreise unangenehm werden, da die Konsequenzen schwer abzuschätzen sind.

Ist ein Strafzettel im Ausland unstrittig, raten alle Rechtsexperten dazu, sofort zu bezahlen. "Dann ist die Angelegenheit erledigt, und man spart die Verfahrenskosten ", sagt Mielchen. Gibt es Zweifel, sei es spätestens bei einer Gerichtsverhandlung sinnvoll, sich einen Anwalt direkt vor Ort zu nehmen. Zwar sei auch eine Bearbeitung von Deutschland aus möglich. Das sei jedoch aufgrund der oftmals sehr kurzen Fristen keinesfalls ratsam, erklärt der Autoclub Europa.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort