Strafe wegen ungesicherter Ladung

Berlin · Fahrer ist für das sichere Verstauen von Einkäufen und Gepäck verantwortlich.

(np) Wer mit dem Auto im Baumarkt eingekauft hat oder in Urlaub fährt, muss die Ladung richtig sichern. Viele Autofahrer aber halten sich in diesem Punkt aus Leichtsinn nicht an die Straßenverkehrsordnung. "Diese Nachlässigkeit ist aber nicht nur gefährlich, sie kann auch empfindliche Strafen nach sich ziehen", sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Verletzten umherfliegende Gegenstände oder Koffer einen Mitfahrer, könne dies als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. "Damit befinden wir uns im Bereich des Strafrechts. Es bleibt also nicht bei einem Strafpunkt und einem Bußgeld", erläutert Walentowski.

Zum Beispiel entwickeln 100 Kilogramm Urlaubsgepäck im Kofferraum bei einem Aufprall mit 50 km/h drei Tonnen Schubkraft. Selbst leichte Gegenstände können sich im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalls in schwere Geschosse verwandeln.

Der Anwaltverein weist zudem darauf hin, dass bei einem Unfallschaden wegen unzureichend gesicherter Ladung Ärger mit der eigenen Kfz-Versicherung drohe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort