Schleudern auf Glätte ist Fahrfehler

Frankfurt · (np) Bei Schnee und Eis sollte man seinen Fahrstil den winterlichen Straßen anpassen und besonders vorsichtig fahren. Kommt jemand ohne Fremdeinwirkung mit seinem Auto ins Schleudern, spricht der Anschein dafür, dass ein Fahrfehler vorliegt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, war ein Auto bei winterlicher Witterung auf der Autobahn ins Schleudern geraten. Der dahinter fahrende Autofahrer musste auf den Standstreifen ausweichen. Dort kam er ins Rutschen und schrammte die Leitplanke entlang. Vom Vordermann wollte er den Schaden von rund 7500 Euro ersetzt bekommen. Der Anspruch sei in voller Höhe berechtigt, entschied das Gericht. "Wenn ein Fahrzeug bei winterglatter Fahrbahn ohne äußeren Anlass ins Schleudern gerät, spricht der erste Anschein dafür, dass ein Fahrfehler vorliegt", erläuterten die Richter. Entweder habe der Fahrer seine Geschwindigkeit nicht den winterlichen Verhältnissen angepasst oder sei nicht aufmerksam genug gewesen. Um einen solchen Anscheinsbeweis zu erschüttern, hätte der Fahrer das Gegenteil beweisen müssen.

Die Betriebsgefahr des ausweichenden Fahrzeugs könne in diesem Fall völlig außer Acht gelassen werden. Betriebsgefahr heißt, dass schon allein das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr darstellt. Das bedeutet, dass bei einem ungeklärten Unfallhergang alle Beteiligen haften.

Im vorliegenden Fall meinte das Gericht, bei glatten Straßen müsse zwar auch der nachfolgende Verkehr besonders aufmerksam sein. Er habe besondere Sorgfaltspflichten und müsse sogar damit rechnen, dass Autos vor ihm ins Rutschen kämen. Es sei aber kein Fahrfehler des Klägers erkennbar. Dies hätte der andere Autofahrer beweisen müssen, was ihm jedoch nicht gelang. Es spreche viel dafür, dass der Unfallverursacher zuvor den anderen Wagen überholt habe und unmittelbar vor ihm ins Schleudern gekommen sei (Az.: 22 U 89/14).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort