Motorradfahrer rast, Autofahrer missachtet Vorfahrt

Hamm · (np) Ein Motorradfahrer war auf einer Landstraße unterwegs, auf der Tempo 100 erlaubt war. Auf einem Teilstück allerdings lag die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 50 km/h, weil hier eine Autobahnabfahrt einmündete. Der Biker fuhr hier immer noch mit 121 km/h.

Ein Pkw, der von der Autobahn kam, bog nach links in die Landstraße ein, wobei er die Vorfahrt des Motorradfahrers missachtete und auch noch sehr langsam fuhr. Obwohl der Biker versuchte auszuweichen, kam es zum Zusammenstoß. Der Motorradfahrer wurde dabei schwer verletzt.

Seine Krankenversicherung klagte gegen den Pkw-Fahrer: Er sollte zumindest einen Teil des Schadens begleichen. In erster Instanz gab das Gericht dem Motorradfahrer die alleinige Schuld. Angesichts seiner massiven Geschwindigkeitsüberschreitung sei es unbedeutend, dass der Autofahrer die Vorfahrt missachtet hatte. In der nächsten Instanz gab das Oberlandesgericht Hamm dem Pkw-Fahrer jedoch eine Mitschuld. Ein Sachverständiger erklärte, der Autofahrer hätte den Motorradfahrer sehen und auch dessen überhöhte Geschwindigkeit bemerken müssen. Er hätte deshalb warten oder zügig abbiegen müssen und nicht so langsam, dass es zur Kollision kam. Sowohl ein Warten als auch ein schnelles Abbiegen hätten den Unfall verhindert. Das Gericht ließ den Pkw-Fahrer mit 30 Prozent haften (Az:. 9 U 43/15).

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