Fahrer müssen bereits vor gelber Ampel generell anhalten

Hamm · (np) Der Fahrer eines Motorrollers, der an einer Kreuzung vor einer Ampel wartete, fuhr los, als die Ampel von Gelb auf Grün umsprang. Auf der Kreuzung stieß er mit einem Sattelzug zusammen, der aus der Gegenrichtung kam und nach links abbog. Der Rollerfahrer zog sich teilweise schwere Verletzungen zu. Er forderte vom Lkw-Fahrer 13 500 Euro Schadensersatz und 40 000 Euro Schmerzensgeld.

Vor dem Oberlandesgericht Hamm stellte sich heraus, dass der Lkw auf die Kreuzung fuhr, als die Ampel bereits von Grün auf Gelb umgesprungen war. Die Richter sprachen von einem "Gelblichtverstoß" und sahen die Hauptschuld für den Unfall beim Lastwagenfahrer.

Springe die Ampel von Grün auf Gelb um, müssten Fahrer bereits generell anhalten. Nur wenn das mit einer normalen Bremsung nicht mehr möglich sei, dürfe man weiterfahren, müsse aber den Kreuzungsbereich möglichst zügig überqueren.

Im vorliegenden Fall erklärte ein Sachverständiger, der Lkw-Fahrer hätte seinen Sattelzug noch rechtzeitig anhalten können. Daher urteilten die Richter, der Fahrer hätte stoppen müssen und die Ampel nicht mehr passieren dürfen. Auch wenn der Lkw nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen gekommen wäre, hätte es ausgereicht, vor der Ampel stehen zu bleiben. Der Lkw-Fahrer müsse zu 70 Prozent haften, der Rollerfahrer noch zu 30 Prozent, da er in die Kreuzung eingefahren sei, ohne auf den Sattelzug zu achten (Az.: 6 U 13/16).

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