Falschen Lastschrifteinzug richtig rückbuchen

Berlin · Schon aus eigenem Interesse sollte man seine Kontoauszüge im Blick behalten. Denn mitunter wird per Lastschrift ein falscher Betrag abgebucht. Geschädigte können das Geld zurückholen. Dafür brauchen sie aber die Hilfe ihrer Bank.

 Eine falsche Lastschrift, durch die unberechtigterweise Geld abgebucht wurde, können Kontoinhaber zurückholen. Dafür benötigen sie aber die Hilfe ihres Geldinstituts. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Eine falsche Lastschrift, durch die unberechtigterweise Geld abgebucht wurde, können Kontoinhaber zurückholen. Dafür benötigen sie aber die Hilfe ihres Geldinstituts. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Foto: Andrea Warnecke/dpa

Per Lastschrift zu zahlen, ist eigentlich für alle Beteiligten von Vorteil. Die eine Seite kommt rasch an das ihr zustehende Geld . Die andere Seite erspart sich das mitunter lästige Ausfüllen von Überweisungen und muss auch nicht ständig im Blick haben, wann welche Summe fällig wird.

Trotzdem können Pannen nicht ausgeschlossen werden. Mal bucht zum Beispiel ein Verein weiter einen Mitgliedsbeitrag ab, obwohl die Mitgliedschaft längst nicht mehr besteht. Mal belastet ein Online-Händler das Konto eines Kunden für dieselbe Ware gleich zweimal. Oder es kommt vor, dass jemand ohne jede Berechtigung Geld vom Konto eines anderen abbucht. "Verbraucher sollten unbedingt in kurzen Abständen ihre Kontoauszüge überprüfen", rät deshalb Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen.

Wer eine Unregelmäßigkeit feststellt, sollte umgehend reagieren. "Innerhalb von acht Wochen kann der Kontoinhaber bei seinem Kreditinstitut die Erstattung einer Lastschriftbelastung zurückverlangen", sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Dafür muss er keine Gründe nennen, er muss also nicht beweisen, dass eine Abbuchung aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgt ist. "Die Frist beginnt ab dem Tag der Belastung des Kontos zu laufen", erklärt Theo Pischke von der Stiftung Warentest .

Die Aufforderung ans Geldinstitut, einen Betrag zurückzuholen, sollte schriftlich erfolgen. Dabei müssen Kunden den Betrag angeben, das Datum der Abbuchung sowie denjenigen, der die Lastschrift eingereicht hat. Dieser Widerspruch ist kostenlos. Banken dürfen hierfür keine Gebühren verlangen.

Wenige Mausklicks reichen

"Beim Onlinebanking können Verbraucher den Betrag der Lastschrift mit wenigen Mausklicks zurückholen oder die Lastschrift zurückgeben", sagt Pischke. Er verweist darauf, dass auf dem Online-Kontoauszug oft eine Funktion namens "Lastschrift zurückgeben" vorhanden ist. "Die Rückgabe der Lastschrift wird dann auf dem Kontoauszug bestätigt", sagt Pischke. Die Rückbuchung des Geldes sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Seit Juli 2012 sind Lastschriften im sogenannten Sepa-Verfahren üblich. Sepa ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area" - "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Hierzu gehören neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter anderem Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz.

Bei Lastschriften im Sepa-Verfahren erteilt der Kunde ein Mandat. Er ermächtigt den Anbieter zum Einzug von Geld und gibt zugleich der Bank die Genehmigung zur Buchung. "Liegt ein solches gültiges Mandat nicht vor und es kommt zu einer nicht-autorisierten Belastung eines Kontos, dann hat der Betroffene eine Frist von bis zu 13 Monaten, das Geld zurückzufordern", erklärt Beller. Wichtig ist nach ihren Angaben, dass sich der Kunde unverzüglich bei seinem Institut meldet, wenn er unrechtmäßige Buchungen auf seinem Konto feststellt.

Anspruch auf Schadensersatz

Kunden müssen sich im Prinzip keine Sorgen machen, wenn durch die zu Unrecht erfolgte Abbuchung ihr Konto ins Minus rutscht. "Die Erstattung des Lastschriftbetrags erfolgt in der Weise, als ob die Belastung nicht stattgefunden hätte", erklärt Beller. Jemand, der zu Unrecht abgebucht hat, kann allerdings haftbar gemacht werden. "Dem Geschädigten steht ein Schadensersatzanspruch zu", sagt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thomas Meschede. Der Schaden ist dabei grundsätzlich konkret zu berechnen.

"Maßgebend ist die tatsächlich eingetretene Vermögensminderung", erläutert der Rechtsanwalt. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören beispielsweise Telefonkosten , Porto für Briefe, zum Beispiel an die Bank, sowie Rechtsanwaltskosten. "Jemand, der unberechtigt von einem Konto abbucht, macht sich unter Umständen auch wegen Betrugs strafbar", erklärt Meschede.

Wer eine zu hohe Abbuchung von seinem Konto feststellt, kann sich auch zunächst schriftlich an denjenigen wenden, der zu viel Geld eingezogen hat. Betroffene sollten in solchen Fällen genau angeben, was falsch abgebucht wurde und wie hoch die korrekte Summe wäre. Der Abbuchende sollte dann innerhalb von zwei Wochen zu einer Ausgleichszahlung beziehungsweise zu einer Gutschrift aufgefordert werden.

"Wenn dieses Vorgehen nichts bringt, können Betroffene darüber nachdenken, ob sie gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten", sagt Verbraucherschützerin Annabel Oelmann. Sie verweist darauf, dass Anbieter, die per Lastschrift abbuchen, ihren Kunden eine Mandatsnummer und deren Gläubigeridentifikationsnummer mitgeteilt haben, zwei wichtige Daten für die Sepa-Lastschrift. "Verbraucher sollten diese Mitteilungen gut aufbewahren", erklärt Oelmann. Denn mit den beiden Nummern könnten Einzüge besser überwacht und gesteuert werden.

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