Lock-SMS sind verboten: Beschwerde einreichen

Bonn (dpa/tmn) · Die Kommunikation per SMS gehört mittlerweile zum Alltag. Doch nicht jede Kurznachricht ist willkommen. Das gilt vor allem für Lock-Mitteilungen, die Verbraucher nicht akzeptieren sollten.

 Wer eine Lock-SMS erhält, sollte bei der Behörde eine Beschwerde einreichen. Foto: Peter Kneffel

Wer eine Lock-SMS erhält, sollte bei der Behörde eine Beschwerde einreichen. Foto: Peter Kneffel

Wer Lock-SMS oder -Anrufe erhält, die etwa einen teuren Rückruf bei hochpreisigen Rufnummern provozieren sollen, muss diese Belästigung nicht einfach hinnehmen. Denn dabei handelt es sich um eine missbräuchliche Nutzung von Rufnummern, die die Bundesnetzagentur ahnden kann.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass Verbraucher Beschwerde bei der Behörde einreichen, etwa per Online-Formular. Die Lock-SMS haben der Bundesnetzagentur zufolge oftmals einen erotischen Inhalt. Wer etwa per SMS antwortet, dem wird häufig eine Anmeldung zu einem Chat unterstellt, und er erhält in der Folge noch mehr unerwünschte Nachrichten. Es könne aber auch sein, dass in den Kurznachrichten hochpreisige Rufnummern - beginnend mit 0137 oder 0900 - beworben werden, die der Empfänger anrufen soll.

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