Unerwünschte Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur melden

Bonn (dpa/tmn) · Werbeanrufe sind nervig und nehmen nicht selten belästigende Ausmaße an. Das muss man sich jedoch nicht widerstandslos gefallen lassen. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann dem lästigen Treiben ein Ende setzen.

 Wird man pausenlos von Werbeanrufen belästigt, kann man sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese braucht jedoch präzise Angaben. Daher sollte man sich genau notieren, wer anruft. Foto Marc Müller Foto: Marc Müller

Wird man pausenlos von Werbeanrufen belästigt, kann man sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese braucht jedoch präzise Angaben. Daher sollte man sich genau notieren, wer anruft. Foto Marc Müller Foto: Marc Müller

Werbeanrufe sind verboten, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat. Auch der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.

Verbraucher, die trotzdem telefonisch mit Werbung belästigt werden, können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren . Im Jahr 2016 hat die Behörde nach eigene Angaben bereits Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 500 000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls) verhängt - zuletzt eines in Höhe von 150 000 Euro gegen ein Unternehmen, das mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung warb.

Für eine Beschwerde benötigt die Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines Bußgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.

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