Transparenzverordnung für Internet-Anschlüsse

Berlin (dpa) · Internetnutzer fragen sich manchmal, ob sie von ihrem Provider tatsächlich die vereinbarte Datenübertragungsrate erhalten. Wie sie dies überprüfen können, wissen sie oft nicht. Eine neue Verordnung der Bundesnetzagentur soll das nun ändern.

 Die Bundesnetzagentur ermöglicht unter www.breitbandmessung.de, die Datenübertragungsrate eines Internet-Anschlusses zu überprüfen. Foto: Fredrik von Erichsen

Die Bundesnetzagentur ermöglicht unter www.breitbandmessung.de, die Datenübertragungsrate eines Internet-Anschlusses zu überprüfen. Foto: Fredrik von Erichsen

Telefon- und Internet-Anbieter müssen Kunden künftig

umfassender und verständlicher über ihre Verträge informieren. Zudem

erhalten die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die

tatsächlich geleisteten Übertragungsraten.

Die Unternehmen müssen ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss

übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. In der

monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie Mindestlaufzeit und

Kündigungsfrist aufgeführt werden. Das sieht die

„Transparenzverordnung“ der Bundesnetzagentur vor, die nun vom Bundestag verabschiedet wurde.

Ferner sollen sich die Kunden ohne Aufwand darüber informieren

können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und

welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter sind damit

auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das

Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de

hinzuweisen.

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