Vergleichsportale müssen mit offenen Karten spielen

Karlsruhe · (dpa) Gute Nachrichten für Schnäppchen-Jäger im Internet: Preisvergleichsportale sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag künftig verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn sie nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen berücksichtigen. Der Verbraucher rechne schließlich damit, auf solchen Internetseiten einen Überblick über den Markt zu bekommen, so die Richter.

Das Gerichtsurteil (Az. I ZR 55/16) gilt für alle Vergleichsportale, ob für Hotels, Strompreise oder Waren beim Online-Shopping. In diesem Fall ging es um das Online-Vergleichsportal bestattungsvergleich.de. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte den Betreiber verklagt, weil dort nur diejenigen Anbieter gelistet waren, die sich zur Zahlung einer Provision bei Vertragsabschluss bereiterklärt hatten. Nachzulesen war diese Kondition aber lediglich im Geschäftskunden-Bereich der Internetseite.

Das ist den Karlsruher Richtern zu wenig. "Dieser Umstand hat für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher bei der Urteilsverkündung. Ohne Hinweis gebe es aber gar keinen Anlass zu der Vermutung, dass über das Portal nur manche Anbieter zu finden seien.

Laut Gesetz ist das Weglassen irreführend und unlauter, wenn es sich um eine wesentliche Information handelt, die der Verbraucher braucht, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen.

Der Anwalt des Vergleichsportals hatte in der Gerichtsverhandlung erklärt, dass den Nutzern nirgendwo Vollständigkeit oder Unabhängigkeit versprochen werde. Wer auf einer Seite keine Werbung finde und einen kostenlosen Service in Anspruch nehme, müsse zu dem naheliegenden Schluss kommen, dass dann wohl jemand anderes bezahle.

Der Branchenverband hatte dagegen argumentiert, dass die Entscheidung für einen Bestatter kein Alltagsgeschäft darstelle. Die Betroffenen hätten meist hohen Zeitdruck, manche von ihnen seien mit den Gegebenheiten am Ort nicht vertraut. Es gehe um Verbraucher, die in einer emotionalen Ausnahmesituation handeln müssen. Hier seien deshalb besonders hohe Anforderungen zu stellen.

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