Datenschutzreform zwingt Firmen zum Umdenken

Wien · (dpa) Das EU-Parlament hat 2016 die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen, die die veraltete Richtlinie von 1995 ersetzen soll. Bis Ende Mai 2018 haben die Mitgliedstaaten Zeit, für die gesetzliche Umsetzung zu sorgen. Zu den neuen Rechten der Verbraucher zählt unter anderem das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Es besagt, dass ein Unternehmen personenbezogene Daten löschen muss, wenn sie beispielsweise für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind oder die Verbraucher ihre Einwilligung widerrufen haben.

Jede Einwilligung muss freiwillig und unmissverständlich erteilt werden. Darüber hinaus muss ausdrücklich die Zustimmung vorliegen, dass personenbezogene Daten auch in ein Drittland übermittelt werden dürfen. Für Unternehmen bringt die Verordnung aber auch Mehraufwand mit sich. Besonders teuer könnte es werden, wenn Unbefugte Zugang zu sensiblen Daten bekommen. Bei einem handfesten Datenleck drohen hohe Strafzahlungen.

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