Wie Nutzer gefälschte Artikel im Internet erkennen können

Kehl · Betrüger bieten Spielsachen und Medikamente im Netz an. Schnäppchen und Plagiat lassen sich nur schwer auseinanderhalten.

 Wer im Internet einkauft, kann ein Schnäppchen machen. Kriminelle bieten im Netz jedoch auch gefälschte Produkte an. Foto: Rehder/dpa

Wer im Internet einkauft, kann ein Schnäppchen machen. Kriminelle bieten im Netz jedoch auch gefälschte Produkte an. Foto: Rehder/dpa

Foto: Rehder/dpa

Gefälschte Luxusartikel wie Uhren oder edle Handtaschen erkennt man im Internet in der Regel am unrealistisch günstigen Preis. Doch immer öfter werden auch Plagiate von alltäglichen Produkten wie Kosmetika, Medikamenten und Spielzeug im Netz angeboten, warnt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). Ein Schnäppchen von einer Fälschung zu unterscheiden, sei in diesen Fällen unter Umständen schwierig.

Wer den Namen des Produkts in eine Suchmaschine eingibt und Webseiten findet, die mit "super günstig" und "versandkostenfrei" werben, sollte laut ZEV vorsichtig sein. Denn das deute auf eine betrügerische Seite hin. Außerdem könnten Verbraucher auch checken, ob der Online-Verkäufer auf der Internetseite des Markenherstellers als offizieller Händler angeführt ist oder ob vielleicht sogar vor ihm gewarnt wird.

Im Zweifel könne es auch hilfreich sein, den Auftritt des Händlers genauer unter die Lupe zu nehmen. Verbraucher sollten bei schlechtem Design des Firmenlogos und der Webseite sowie bei fehlerhafter Sprache und qualitativ mangelhaften Fotos stutzig werden.

Auch wenn es mühsam ist: Wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Blick auf Verbraucherrechte lese, könne sich unter Umständen auch vor Produktfälschungen schützen. Das gelte auch für Kundenbewertungen. Zudem sollten Zahlungsmethoden ausgewählt werden, bei denen man das Geld zurückbuchen kann. Das sei etwa beim Kauf via Kreditkarte möglich.

Wer trotz Vorsicht auf eine Produktfälschung hereingefallen ist, sollte umgehend versuchen, sein Geld zurückholen und den Kauf widerrufen, erklärt das ZEV. Das sei in aller Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung möglich. Außerdem sollten Verbraucher sich an die Polizei oder den Hersteller wenden, damit diese gegen die Produktpiraterie vorgehen können. Strafrechtliche Konsequenzen müssen Käufer laut dem Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) nicht fürchten.

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