Die individuelle Preisangabe auf Ebay entscheidet

Karlsruhe · In einem Streit um ein zweideutiges Angebot auf der Online-Plattform Ebay hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Sinne des Verkäufers entschieden. Der Mann hatte im Oktober 2014 ein noch original verpacktes E-Bike angeboten. Dazu nutzte er die Funktion "Sofort-Kaufen", bei der der Verkäufer keine Auktion startet, sondern für die Ware einen festen Preis angibt. Um Gebühren zu sparen, trug er in das vorgesehene Feld nur 100 Euro ein, schrieb aber in Großbuchstaben und Fettdruck dazu: "neu einmalig 2600?" und "Beschreibung lesen!!". Der Käufer, der das Angebot annahm, wollte trotzdem nur die 100 Euro plus Versandkosten zahlen.

Der BGH hat nun dem Verkäufer Recht gegeben: Maßgeblich für den Preis sei "das individuell Vereinbarte", in dem Fall die 2600 Euro (Az. VIII ZR 59/16).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort