Kim Dotcom droht langjährige Gefängnisstrafe

Wellington · Ein Gericht in Neuseeland hat entschieden: Der Gründer der Online-Plattform Megaupload darf wegen Betrugs an die USA ausgeliefert werden.

 Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom muss sich wegen Urheberrechtsverletzung und Betrugs verantworten. Foto: dpa

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom muss sich wegen Urheberrechtsverletzung und Betrugs verantworten. Foto: dpa

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Das oberste Zivil- und Strafgericht in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom an die USA genehmigt. Richter Murray Gilbert bestätigte am Montag die Entscheidung einer unteren Instanz, die einer Auslieferung des 43-Jährigen und dreier Mitangeklagter bereits zugestimmt hatte.

Die Verteidiger der vier Angeklagten kündigten umgehend an, vor den Berufungsgerichtshof zu ziehen. "Wir sind weit davon entfernt, geschlagen zu sein", erklärte Dotcoms Anwalt Ron Mansfield.

Dotcom hatte im Jahr 2005 die Online-Plattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben. Nach Berechnungen des Ministeriums soll Dotcoms Plattform mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar gemacht haben, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

Dotcom kritisierte die Entscheidung des High Court scharf. "Das ist ein politischer Fall. Das ist ein politisches Urteil", schrieb er im Kurzbotschaftendienst Twitter. Er habe immer gesagt, dass er wegen der Verletzung des Urheberrechts nicht ausgeliefert werden könne, und er habe Recht behalten, erklärte er weiter. Tatsächlich war Richter Gilbert Dotcoms Argument gefolgt, dass Urheberrechtsverletzungen nach neuseeländischem Gesetz nicht strafbar seien und er deshalb nicht ausgeliefert werden könne. Dagegen erklärte Gilbert, es gebe genügend Hinweise auf Betrug, um Dotcom den Prozess zu machen. Deshalb sei seine Auslieferung rechtens. Sollte er ausgeliefert und in den USA verurteilt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

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